Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/153
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung der Finanzausstattung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Nils Förster
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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02.12.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Kenntnisnahme
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13.12.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Soweit die sonstigen Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen eines Kreises
seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden
zu erheben (Kreisumlage). Auf der Einnahmeseite stellt die Kreisumlage eine
wesentliche Stellschraube zur Erreichung des gesetzlich geforderten
Haushaltsausgleichs dar.
Bei der Festsetzung des konkreten Kreisumlagehebesatzes hat der Kreis
Rendsburg-Eckernförde nach geltender Rechtsprechung gleichermaßen
die gleichrangigen Interessen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden und des
Kreises an einer auskömmlichen Finanzausstattung zu beachten. Hierzu wurden dem Vorstand des Gemeindetages die wesentlichen Haushaltspositionen aus dem Haushaltsentwurf 2022 präsentiert und erläutert. Weiterhin ist der Haushaltsentwurf 2022 an die örtliche Ebene versandt worden und es wurde die Gelegenheit zur Stel-lungnahme eingeräumt.
Hinzu kommt, dass vor der Übernahme zusätzlicher freiwilliger Aufgaben sowie vor einer erheblichen Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben ein Konsultations-verfahren durchzuführen ist.
Wie im Vorjahr ist der Finanzbedarf der betroffenen Städte und Gemeinden in einer Querschnittsbetrachtung ermittelt worden. Die Basis für die Ermittlung der finanziel-len Lage der kreisangehörigen Kommunen sind die Daten der Haushaltspläne des Haushaltsjahres 2021 mit der mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2024 und den Jahresergebnissen 2019 und 2020, soweit diese bereits feststehen. Die zuständigen Verwaltungen wurden bei der Datenerhebung mit einbezogen.
Dabei wurden folgende wesentliche Haushaltspositionen erfasst und betrachtet:
1. Haushaltsausgleich (Entwicklung der mittelfristigen Ergebnisplanung)
2. Freier Finanzspielraum (kameral) / Zahlungsmittelbestand – Finanzplan (Doppik)
3. Steuer- und Finanzkraft und Realsteuerhebesätze
4. Investitionstätigkeit / Verschuldung
5. Sonstige Haushaltsdaten (freiwillige Leistungen)
Die Ergebnisse und die Auswertung der Finanzdaten sind in dem dieser Vorlage
beigefügtem Bericht dargestellt.
Die Daten der einzelnen Kommunen sind in den als Anlage beigefügten Tabellen
ausgewiesen, getrennt nach kameraler und doppischer Haushaltsführung.
Zusammenfassung:
Bei der Bewertung des Finanzbedarfs in der Querschnittbetrachtung und der
Bestimmung des Kreisumlagehebesatzes kommt es nicht auf die einzelne, die
finanziell bedürftigste Kommune an. Im Ergebnis der Querschnittsbetrachtung des
Finanzbedarfs kann festgestellt werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit
dem im Haushaltsentwurf veranschlagten Kreisumlagehebesatz die
Mindestausstattung der Kommunen nicht verletzt. Die absolute Grenze wird mit der
Festsetzung der Kreisumlage von 29 v.H. in der Haushaltssatzung 2022 nicht
erreicht.
Nach einem kurzfristigen Einbruch der Steuereinnahmen in 2021 erholt sich die Finanzsituation der Kommunen nach den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024. Während das Steueraufkommen 2021 bei 278,58 Mio. € lag ist in 2024 mit einem Steueraufkommen von 290,37 Mio. € zu rechnen.
Trotz eines Kreisumlagehebesatzes von 29 v.H. ist es den kameralen Kommunen möglich der allgemeinen Rücklage im Zeitraum von 2021 bis 2024 Mittel in Höhe von knapp 12 Mio. € zuzuführen und den Bestand somit um ca. 30 % zu erhöhen.
Die doppisch buchenden Gemeinden weisen über den gesamten Planungszeitraum Defizite aus, können diese jedoch von 12,93 Mio. € auf 1,2 Mio. € stark reduzieren.
Der Kreishaushalt weist im Haushaltsjahr 2022 einen Fehlbetrag in Höhe von 1,43 Mio. € aus. Allerdings ist es dem Kreis dennoch möglich weitere notwendige Investi-tionen ohne Neuverschuldung vorzunehmen. Sogar die weitere Reduzierung der Schulden kann dennoch vorangetrieben werden. Jedoch ist die Abnahme der liqui-den Mittel von 2020 bis 2022 auffällig. Die Verfügbaren Finanzmittel verringern sich innerhalb dieses Zeitraums um knapp 54 Mio. €.
Die freiwilligen Leistungen steigen in einem moderaten Rahmen und enthalten im Haushaltsentwurf keine wesentlichen neuen, dauerhaften Leistungen.
Unter Abwägung des Finanzbedarfs der kreisangehörigen Kommunen in der
Querschnittsbetrachtung und der rücksichtsvollen Haushaltsplanung des Kreises
würde mit einem Kreisumlagehebesatz von 29 v.H. im Rahmen der Beschlussfas-sung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 aus der Sicht der Ver-waltung nicht gegen die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung verstoßen.
Laut Beschluss des Kreistages vom 22.10.2020 wurde der Landrat gebeten, auch für das Haushaltsjahr 2022 einen Haushaltsentwurf mit einer Kreisumlage von 29 % vorzulegen. Diesem Beschluss kann somit aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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423,3 kB
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2
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327 kB
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