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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/118

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist gem. § 57 Kreisordnung i. V. m. § 93 Gemeindeordnung SH (GO) verpflichtet, ab dem Jahr 2019 einen Gesamtabschluss vorzulegen. Der Gesamtabschluss 2019 stellt den ersten regulären Gesamtabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde dar. Grundlage für den Gesamtabschluss bilden die Jahresabschlüsse des Kreises und der Aufgabenträger. Im Gesamtabschluss wird der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit seinen Aufgabenträgern als wirtschaftliche Einheit betrachtet, sodass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der gesamten Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt wird.

 

Gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO-Doppik SH besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ihm ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.

 

Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht sind gem. § 93  Abs. 7 i. V. m. § 92  GO vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen und anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt dabei nicht.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat gem. § 93 Abs. 7 i. V. m. § 92 Gemeindeordnung den Gesamtabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen geprüft und das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammengefasst. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 05.07.2021 hat die Prüfung, ob

 

1. der Konsolidierungskreis ordnungsgemäß abgegrenzt wurde,

2. die Einheitlichkeit der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben ist,

3. die Konsolidierungsschritte vollständig und richtig durchgeführt wurden, insbesondere die Kapital-, Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung,

4. der Gesamtanhang zum Gesamtabschluss vollständig und richtig ist,

5. der Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss vollständig und richtig ist,

 

zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Gesamtabschluss 2019 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung schlägt dem Hauptausschuss vor, dem Kreistag zu empfehlen, den Gesamtabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 92 GO  i. V. m. § 93 Abs. 7 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, den Gesamtabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 92 GO  i. V. m. § 93 Abs. 7 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses gemäß § 92 GO  i. V. m. § 93 Abs. 7 GO i. V. m. § 57 KrO den Gesamtabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2019.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, siehe Sachverhalt
 

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Anlagen

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