Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Lena Röpke
- Ansprechpartner/in:
- Groeper, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Unterausschuss Rechnungsprüfung
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Beratung
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22.11.2021
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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02.12.2021
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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13.12.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
a) Gem. § 57 Kreisordnung i. V. m. § 91 Gemeindeordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Das Rechnungsprüfungsamt hat gem. § 91 Gemeindeordnung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.10.2021 hat die Prüfung, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
bis auf die in dem Schlussbericht hervorgehobenen Hinweise und Feststellungen, zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss 2020 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.
b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 57 KrO i.V.m. § 82 GO nur geleistet werden wenn der Kreistag zugestimmt hat.
In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die im Jahresabschluss 2020 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich wie folgt zusammen:
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2020 – Aufwendungen Ergebnishaushalt | ||
Bezeichnung | Ergebnishaushalt – in Euro | |
Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen | 7.775.065,49 | |
pauschal genehmigte Überschreitungen | 408.200,89 | |
vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 3.924.912,67 | |
Zusammen | 12.108.179,05 | |
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2020 – Auszahlungen | ||
Bezeichnung | Lfd. Verwaltungstätigkeit | Investitionen |
pauschal genehmigte Überschreitungen | 209.011,29 | 52.573,49 |
vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | 0,00 |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 8.688.837,41 | 0,00 |
Zusammen | 8.897.848,70 | 52.573,49 |
Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:
Budget | Bezeichnung | Ansatz | Ergebnis
Euro | Über- schreitung Euro |
Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt | ||||
11101 | Personal | 964.900,00 | 1.750.587,67 | 696.150,33 |
11101 | Personal - Personalaufwendungen | 2.183.400,00 | 2.439.315,67 | 255.915,67 |
21101 | Ordnungswesen und Verkehr - Personalaufwendungen | 2.934.900,00 | 3.157.451,40 | 222.551,40 |
22501 | Abfallwirtschaft | 25.260.000,00 | 25.682.990,99 | 234.444,86 |
25103 | Beteiligungsverwaltung, EU | 870.400,00 | 967.279,30 | 96.879,30 |
32604 | Amtsvormundschaften - Personalaufwendungen | 1.375.000,00 | 1.648.966,62 | 273.966,62 |
33602 | Teilhabe junger Menschen, Vollzeitpflege, Tagesgruppen | 8.618.500,00 | 10.283.971,97 | 876.334,98 |
41301 | Eingliederungshilfe SGB XII - Personalaufwendungen | 2.577.100,00 | 2.720.156,78 | 143.056,78 |
41301 | Eingliederungshilfe SGB XII | 58.592.400,00 | 78.043.168,29 | 375.984,77 |
43301 | Gesundheitsdienste - Personalaufwendungen | 2.130.500,00 | 2.387.644,41 | 257.144,41 |
43301 | Gesundheitsdienste | 206.800,00 | 1.129.563,67 | 402.761,66 |
54208 | Allgemeine Schulangelegenheiten - Personalaufwendungen | 530.700,00 | 620.421,89 | 89.721,89 |
Gesamt | 3.924.912,67 | |||
Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt - lfd. Verwaltungstätigkeit | ||||
11101 | Personal | 864.900,00 | 1.630.277,96 | 689.865,35 |
11101 | Personal - Personalauszahlungen | 2.183.400,00 | 2.432.193,69 | 248.793,69 |
21101 | Ordnungswesen und Verkehr - Personalauszahlungen | 2.934.900,00 | 3.152.881,09 | 217.981,09 |
25103 | Beteiligungsverwaltung, EU | 870.400,00 | 999.219,15 | 128.819,15 |
32601 | Amtsvormundschaften - Personalauszahlungen | 1.375.000,00 | 1.644.235,01 | 269.235,01 |
32602 | Teilhabe junger Menschen, Vollzeitpflege, Tagesgruppen | 8.624.000,00 | 10.678.041,20 | 245.745,71 |
33601 | Jugendhilfe | 27.673.100,00 | 28.109.273,62 | 285.017,10 |
41301 | Eingliederungshilfe SGB XII - Personalauszahlungen | 2.577.100,00 | 2.730.930,89 | 153.830,89 |
41301 | Eingliederungshilfe SGB XII | 58.599.900,00 | 77.937.201,34 | 2.983.570,23 |
43301 | Gesundheitsdienste - Personalauszahlungen | 2.130.500,00 | 2.383.960,37 | 253.460,37 |
43301 | Gesundheitsdienste | 220.900,00 | 1.045.363,23 | 311.748,08 |
54201 | Reg. BBZ I (RD-Eck.) | 2.022.900,00 | 2.416.337,41 | 352.787,17 |
54208 | Allgem. Schulangelegenheiten | 5.638.700,00 | 8.100.196,84 | 2.461.496,84 |
54208 | Allgem. Schulangelegenheiten - Personalauszahlungen | 530.700,00 | 617.186,73 | 86.486,73 |
Gesamt | 8.688.837,41 |
Hinweis: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden sind.
c) Gemäß § 26 Nr. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach Maßgabe des § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen.
Im Haushaltsjahr 2020 ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 17.393.353,99 € entstanden. Ein Teilbetrag in Höhe von 4.577.299,75 € soll der Ergebnisrücklage zugeführt werden. Der Differenzbetrag in Höhe von 12.816.054,24 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Ergebnisrücklage beträgt damit 33 % der Allgemeinen Rücklage.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung schlägt dem Hauptausschuss vor, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.924.912,67 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.688.837,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 17.393.353,99 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 4.577.299,75 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 12.816.054,24 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.924.912,67 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.688.837,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 17.393.353,99 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 4.577.299,75 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 12.816.054,24 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.924.912,67 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.688.837,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 17.393.353,99 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 4.577.299,75 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 12.816.054,24 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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836,5 kB
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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