Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/112

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

a) Gem. § 57 Kreisordnung i. V. m. § 91 Gemeindeordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat gem. § 91 Gemeindeordnung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.10.2021 hat die Prüfung, ob

 

1. der Haushaltsplan eingehalten ist,

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

bis auf die in dem Schlussbericht hervorgehobenen Hinweise und Feststellungen, zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss 2020 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

 

 b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 57 KrO i.V.m. § 82 GO nur geleistet werden wenn der Kreistag zugestimmt hat.

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2020 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2020 Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

7.775.065,49

pauschal genehmigte Überschreitungen

408.200,89

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

3.924.912,67

Zusammen

12.108.179,05

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2020 Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

pauschal genehmigte Überschreitungen

209.011,29

52.573,49

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

8.688.837,41

0,00

Zusammen

8.897.848,70

52.573,49

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung

Euro

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

11101

Personal

964.900,00

1.750.587,67

696.150,33

11101

Personal - Personalaufwendungen

2.183.400,00

2.439.315,67

255.915,67

21101

Ordnungswesen und Verkehr - Personalaufwendungen

2.934.900,00

3.157.451,40

222.551,40

22501

Abfallwirtschaft

25.260.000,00

25.682.990,99

234.444,86

25103

Beteiligungsverwaltung, EU

870.400,00

967.279,30

96.879,30

32604

Amtsvormundschaften - Personalaufwendungen

1.375.000,00

1.648.966,62

273.966,62

33602

Teilhabe junger Menschen, Vollzeitpflege, Tagesgruppen

8.618.500,00

10.283.971,97

876.334,98

41301

Eingliederungshilfe SGB XII - Personalaufwendungen

2.577.100,00

2.720.156,78

143.056,78

41301

Eingliederungshilfe SGB XII

58.592.400,00

78.043.168,29

375.984,77

43301

Gesundheitsdienste - Personalaufwendungen

2.130.500,00

2.387.644,41

257.144,41

43301

Gesundheitsdienste

206.800,00

1.129.563,67

402.761,66

54208

Allgemeine Schulangelegenheiten - Personalaufwendungen

530.700,00

620.421,89

89.721,89

Gesamt

3.924.912,67

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt - lfd. Verwaltungstätigkeit

11101

Personal

864.900,00

1.630.277,96

689.865,35

11101

Personal - Personalauszahlungen

2.183.400,00

2.432.193,69

248.793,69

21101

Ordnungswesen und Verkehr - Personalauszahlungen

2.934.900,00

3.152.881,09

217.981,09

25103

Beteiligungsverwaltung, EU

870.400,00

999.219,15

128.819,15

32601

Amtsvormundschaften - Personalauszahlungen

1.375.000,00

1.644.235,01

269.235,01

32602

Teilhabe junger Menschen, Vollzeitpflege, Tagesgruppen

8.624.000,00

10.678.041,20

245.745,71

33601

Jugendhilfe

27.673.100,00

28.109.273,62

285.017,10

41301

Eingliederungshilfe SGB XII - Personalauszahlungen

2.577.100,00

2.730.930,89

153.830,89

41301

Eingliederungshilfe SGB XII

58.599.900,00

77.937.201,34

2.983.570,23

43301

Gesundheitsdienste - Personalauszahlungen

2.130.500,00

2.383.960,37

253.460,37

43301

Gesundheitsdienste

220.900,00

1.045.363,23

311.748,08

54201

Reg. BBZ I (RD-Eck.)

2.022.900,00

2.416.337,41

352.787,17

54208

Allgem. Schulangelegenheiten

5.638.700,00

8.100.196,84

2.461.496,84

54208

Allgem. Schulangelegenheiten - Personalauszahlungen

530.700,00

617.186,73

86.486,73

Gesamt

8.688.837,41

Hinweis: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden sind. 

 

c) Gemäß § 26 Nr. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach Maßgabe des § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

Im Haushaltsjahr 2020 ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 17.393.353,99 entstanden. Ein Teilbetrag in Höhe von 4.577.299,75 € soll der Ergebnisrücklage zugeführt werden. Der Differenzbetrag in Höhe von 12.816.054,24 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Ergebnisrücklage beträgt damit 33 % der Allgemeinen Rücklage. 
 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung schlägt dem Hauptausschuss vor, dem Kreistag zu empfehlen:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.924.912,67 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.688.837,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 17.393.353,99 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 4.577.299,75 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 12.816.054,24 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.924.912,67 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.688.837,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 17.393.353,99 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 4.577.299,75 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 12.816.054,24 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Der Kreistag beschlit auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.924.912,67 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt) und 8.688.837,41 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 17.393.353,99 € der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dabei entfallen 4.577.299,75 € auf die Ergebnisrücklage. Der Differenzbetrag in Höhe von 12.816.054,24 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.


 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja, siehe Sachverhalt
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...