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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/097

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit Inkrafttreten des neuen KiTaG wurden das Tagespflegegeld und die Kostenbeiträge in der Kindertagespflege immer für volle Monate berechnet.

Hintergrund war zum einen die begrenzte Möglichkeit der Eingabe in die KiTa-Datenbank, zum anderen sollte durch die monatliche Abrechnung das Abrechnungsverfahren vereinfacht und somit der Arbeitsaufwand reduziert werden.

 

Aufgrund der gesetzlichen Formulierung in § 31 KiTaG und der dahingehenden Forderung der Tagespflegepersonen und der Eltern, sowie der aktuellen Stellungnahmen des Landes Schleswig-Holstein zur tageweisen Rückrechnung, ist die Satzung anzupassen. Eine anteilige Berechnung wird damit wieder möglich.

 

§ 31 Absatz 1 KiTaG ist wie folgt formuliert:

Beginnt oder endet die Vertragslaufzeit oder das Nutzungsverhältnis im Laufe eines Monats, verringern sich die Beträge nach Satz 1 für diesen Monat entsprechend.

 

Elternbeiträge dürfen somit nicht für volle Monate verlangt werden, wenn das Betreuungsverhältnis mitten im Monat beginnt oder endet. Die Kürzung erfolgt im Verhältnis der in die Vertrags- oder Nutzungszeit fallenden Betreuungstage zur Gesamtzahl der Betreuungstage in dem betreffenden Kalendermonat.

 

Hiervon nicht betroffen sind Änderungen des Betreuungsumfanges während der laufenden Betreuung, hier bleibt weiterhin der Erste des nächsten Monats maßgebend.

 

Demzufolge ist § 7 Satz 13 und § 13 zu ändern. Auf die als Anlage beigefügte Änderungssatzung wird verwiesen.

 

Im Übrigen ist die Anlage zu § 8 der Satzung (Gewährung laufender Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen nach §§ 44 bis 47 KiTaG) anzupassen.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 1. Änderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.01.2022 zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die 1. Änderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.01.2022
 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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