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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Im September dieses Jahres wurde der Hauptausschuss über den Stand der Planungen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) informiert. Mit dieser Vorlage soll der Hauptausschuss nun über die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen für den Kreis informiert werden.

 

Mehraufwand für Hilfen

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über den geplanten Mehraufwand des Fachbereiches Jugend und Familie zur Umsetzung des KJSG für den Haushalt 2022. Da gegenwärtig noch schwer absehbar ist, wie stark die neuen Verpflichtungen des Kreises insbesondere durch die Reform der Hilfen für junge Volljährige tatsächlich haushaltswirksam werden, muss die Entwicklung im Jahr 2022 genau beobachtet werden.

 

Aufgabe

Norm

Zus. Aufwand

Präventive Aufgaben

§§ 16, 20, 28, 8a SGB VIII

166.000€

Stationäre Hilfen

§§ 19, 90ff

130.000€

Hilfen f. junge Volljährige

§§ 41, 35a SGB VIII

555.300€

Gesamt

 

851.300€

 

 

Personalmehraufwand

Neben der Ausweitung von Leistungsansprüchen steigt auch der Personalaufwand für die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind im Zuge der Umsetzung des KJSG steigenden Fallzahlen sowie ausgeweitete Beratungsansprüche der Leistungsberechtigten in der Erstberatung,  an Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen und durch neue Anforderungen im Kinderschutz. Ab 2024 wird zudem verbindlich die Funktion einer bzw. eines Verfahrenslotsin bzw. lotsen eingeführt.

 

Erwartet wird ein Mehrbedarf von 4 Vollzeitäquivalenten für Sozialpädagogische Fachkräfte im Jugend- und Sozialdienst ab 2022 (Eingruppierung SuE 14). Da der tatsächliche Mehraufwand jedoch erst nach Umsetzung der neuen Normen nachvollziehbar zu belegen sein wird, sollen zunächst drei Stellen in den Stellenplan für 2022 mit aufgenommen werden. Drei Stellen entsprechen einem Mehraufwand von rund 234.000€. Eine weitere Stelle soll mit dem Vermerk „Nach Freigabe durch den Hauptausschuss“ ebenfalls mit in den Stellenplan aufgenommen werden, damit bei Bedarf unterjährig nachgesteuert werden kann. Bei Freigabe der Stelle wäre eine weitere Aufstockung des Personalbudgets um 78.000€ erforderlich.

 

Ab 2024 wird im Zuge der Umsetzung des KJSG eine weitere neue Aufgabe, nämlich die eines Verfahrenslotsen bzw. einer Verfahrenslotsin, zusätzlich durch den Kreis zu erledigen sein. Der damit zusammenhängende Personalmehrbedarf wird dann in 2023 zu bewerten sein.

 

Vergleich Stellenaufwuchs in anderen Kreisen im Zuge des KJSG

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über geplante Stellenaufwüchse in anderen, vergleichbaren Kreisen. Da die Personalplanung auch dort noch Gegenstand der politischen Beratung ist, wurde die Verwendung anonymisierter Daten vereinbart.

 

 

Kreis A *

Kreis B

 

Kreis C

RD-Eck

Kreis E**

Ø

Vollzeitstellen

2

3

7

3

3

X

Zus. Stelle je 1000 JEW

0,058

0,073

0,180

0,055

0,075

0,082

Abstand Durchschnittswert

+ 0,030

-          0,009

+ 0,098

- 0,027

- 0,007

X

*im Verlauf des Jahres 2022 wird bei Bedarf aus einem Stellenpool nachgesteuert werden

**Im Verlauf des Jahres 2022 wird bei Bedarf im Zuge eines Nachtragshaushaltes nachgesteuert werden

 

 

Ausgleich durch das  Land

Zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden wurde im Rahmen  eines „Letter of Intent“ ein Kostenausgleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht  ausgehandelt. Dem Kreis sollen durch diesen Ausgleich für das Jahr 2021 rund 405.000€ und für die Jahre 2022 und 2023 je rund 680.000€ zufließen. Die Ausgleichsbeträge ab 2024 sollen dann auf Grundlage einer Evaluation der tatsächlichen Aufwandsentwicklung in den Jahren 2021 und 2022 ermittelt werden.

 

 

Übersicht Entwicklung Gesamtaufwand

 

 

2021

2022

2023

2021-2023

Mehraufwand Leistungen

0

­- 851.300

- 851.300€

- 1.702.600€

Mehraufwand Personal*

0

234.000€

- 234.000€

- 468.000€

Erstattung Land

+405.000€

+680.000

+680.000€

+1.765.000

Ergebnis

+405.000€

- 405.300

- 405.300€

- 405.600€

*Gerechnet auf 3 Vollzeitstellen

 

 

Zusammenfassung

Durch das KJSG werden dem Kreis umfangreiche zusätzliche Leistungsverpflichtungen zugewiesen, die einen erhöhten Personalbedarf im Jugend- und Sozialdienst nach sich ziehen. Daher werden dem Entwurf des Personalplans, gemäß den Vereinbarungen zum Personalbudget,r 2022 vier Stellen für den JSD hinzugefügt. Drei Stellen sollen sofort, eine weitere erst nach Beobachtung der tatsächlichen Entwicklung und nach Zustimmung durch den Hauptausschuss besetzt werden.

 

Die Verwaltung wird die tatsächliche Entwicklung evaluieren und dem Hauptausschuss spätestens zum ersten Quartal 2023 berichten. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Umstellung der Verfahren und Handlungsleitlinien Zeit in Anspruch nehmen wird. Daher werden die Auswirkungen der gesetzlichen Veränderungen erst mittelfristig voll zum Tragen kommen.

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe oben
 

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