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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2020 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 26. August 2021 beschlossen.

 

r die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder mgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 61.363,57 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

 

 

In den Vorjahren haben die Fachausschüsse verschiedene Maßnahmen beraten und dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung vorgelegt
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Fachausschüsse werden gebeten, Vorschläge r die Verwendung des Jahresüberschusses 2020 zu entwickeln und dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2022 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt
 

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