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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/103

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.05.2021 aufgrund der geänderten Gesetzeslage beschlossen, erstmals ab 2021 eine Weiterqualifizierung / einen Aufbaukurs (nachfolgend „tigkeitsbegleitende Grundqualifizierung“) für die Kindertagespflegepersonen (KTPP) mit 140 Stunden anzubieten.

Kurzfristig konnte der Kreis daraufhin einen „tigkeitsbegleitende Grundqualifizierung“ nach dem Qualitätshandbuch zur Erprobung für Kindertagespflegepersonen anbieten, die eine „tigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung“ (ehem. Grundkurs) mit Zertifikat abschlossen hatten. Es gab eine sehr große Nachfrage seitens der KTPP, es besteht weiterhin ein großer Bedarf.

Derzeit läuft dieser Kurs noch bis Ende November 2021. Hier werden 16 langjährig tätige KTPP weiterqualifiziert, so dass sie am Ende eine Gesamtqualifizierung von 300 Stunden erreicht haben werden. Zugangsvoraussetzung war eine langjährige Tätigkeit als KTPP.

 

Die Verwaltung wurde im JHA am 19.5.21 darüber hinaus beauftragt, bezüglich der Empfehlung des Deutschen Vereins für Kindertagespflege die Qualifizierung der KTPP zukünftig möglichst generell auf 300 Stunden zu erhöhen.

Hierzu sollte der zur Qualifizierung ausgewählte Träger um ein zukunftsfähiges Qualifizierungskonzept ab 2022 gebeten werden, insbesondere unter Darlegung der dafür notwendigen Kosten.

Nur ein Träger hat ein Angebot über die Qualifizierungsmaßnahme abgegeben, der Träger ist das Zentrum für kirchliche Dienste in Rendsburg. Die Kosten stellen sich wie folgt dar:

tigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung von 160 Stunden 19.730,00 Euro

tigkeitsbegleitende Grundqualifizierung von 140 Stunden  17.635,00 Euro

Qualifizierung mit 300 Stunden      35.260,00 Euro

 

Bisher sind 25.000,-€ im Haushalt eingestellt für Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen von KTPP. Hier ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Leistungsvereinbarungen mit den KTPP diese 8 Stunden/Jahr an Fortbildung nachweisen müssen. Des Weiteren müssen Kosten für KTPP berücksichtigt werden, die ihre Qualifizierung außerhalb des Kreisgebietes erworben haben.

Fortbildungen/Jahr            4.000 Euro

Qualifizierungsmaßnahmen extern/Jahr         3.000 Euro

Bisheriger Ansatz „tigkeitsvorbereitende Grundqualifikation“ 9.000 Euro

Bisheriger Ansatz „tigkeitsbegleitende Grundqualifikation“  9.000 Euro

 

Im Januar 2022 könnte eine erneutetigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung“ angeboten werden, um weiterhin neue KTPP zu gewinnen.  Darüber hinaus könnte die Familienbildungsstätte ab Mitte April 2022 eine erneute „tigkeitsbegleitende Grundqualifizierung“ anbieten. Hierfür gibt es bereits 14 Anmeldungen aus dem vorherigen Bewerbungsverfahren. Hierdurch würde eine vertiefte Ausbildung ermöglicht und die Qualität in der Kindertagespflege analog der Empfehlung des Deutschen Vereins für Kindertagespflege gesteigert werden.

Ab 2023 bestünde die Möglichkeit, dass jeweils eine „tigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung“ mit der Möglichkeit zur anschließenden „tigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung“ über den Bildungsträger ZeKiD angeboten wird. Die Teilnahme an der „tigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung“ soll für die Teilnehmende der „tigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung“ freiwillig sein, so dass die „tigkeitsbegleitende Grundqualifizierung“ auch für andere interessierte KTPP geöffnet wird.

Hierdurch würde eine vertiefte Ausbildung ermöglicht und die Qualität in der Kindertagespflege analog der Empfehlung des Deutschen Vereins für Kindertagespflege gesteigert werden.

 

Insgesamt ergeben sich dann für das Jahr 2022 folgende Kosten für Fortbildungen KTPP:

Grundqualifizierung von 160 Stunden     19.730 €

tigkeitsbegleitende Qualifizierung von 140 Stunden 17.635 €

 

Abzüglich der Landesförderung in Höhe von 10.000 Euro besteht ein Defizit von 9.365 Euro.

Die Finanzierung würde aus den überschüssigen SQKM Mitteln der Kindertagespflege erfolgen.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Qualifizierung der Tagespflegepersonen in 2022 parallel mit einer tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung und einer tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung zu fördern und beauftragt die Verwaltung mit der verbindlichen Auftragsvergabe an den Träger Evangelische Familienbildungsstätte Rendsburg-Eckernförde. Die Vergabe der Plätze in der Aufbauqualifizierung (Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung) erfolgt nach Dauer der Tätigkeit der Tagespflegepersonen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde.

In diesem Zusammenhang sind in die Veränderungsliste für den Haushalt 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von 9.400 Euro aufzunehmen.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Sachverhalt


 

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Anlagen

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