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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 04.06.1992 besteht zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH (AWR) ein Entsorgungsvertrag. Der Kreis beauftragt als öffentlich-rechtlicher Entsorger nach dem heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetz die AWR als Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Die AWR erhält für ihre Leistung auf der Grundlage einer im Voraus kalkulierten Selbstkostenabrechnung ein Entgelt (Festpreis), das jährlich zum 01.01. neu zu vereinbaren ist.

 

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH) vom 28.09.2021 für das Jahr 2022.

 

Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.

 

Die Verwaltung empfiehlt für das Jahr 2022

 

-          die Verwertungserlöse für Altpapier wie in den Vorjahren in Form eines Korridors von +/-10 % abzurechnen.

 

Die variablen Anteile der Logistikaufwendungen der Umleerbehälterabfuhr („Schüttentgelte“) für Rest- und Bioabfall im Bereich der privaten Haushalte werden ebenfalls in Form eines Korridors von +/-5% abzurechnen Diese Regelung gilt nur für 2022.

Die Kosten des Festpreises sinken um 2,9 % gegenüber 2021.

Die Senkung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:

 

a)     höhere Umsatzerlöse aus der Verwertung PPK (Papier, Pappe, Kartonage), Altmetall, E-Schrott und Alttextilien

 

Zu a)

Grund für diese Abweichung ist der Effekt im Rahmen der Verwertungserlöse für Altpapier (in geringerem Maße auch für Altmetalle und Elektro-Altgeräte), die dem Kreis im Rahmen des Festpreises gutzuschrieben sind. Die Entwicklung ist aber vom Weltmarkt für Sekundärrohstoffe abhängig. Dieser war schon immer sehr volatil. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dieser Markt im weiteren Jahresverlauf schlechter entwickelt, als im ersten Halbjahr.

Die Verwertungserlöse liegen mit rd. 897 T € über dem Vorjahreswert, weil im Bereich PPK die Marktpreise stark und der Anteil des Dualen Systeme gestiegen ist. Der steigende Anteil der Dualen Systeme am PPK-Volumen wirkt insgesamt entlastend auf den Festpreis. Die Verwertungserlöse bei Altmetallen und Elektro-Altgeräten liegen mit rd. 501 T € über dem Vorjahreswert.

 

Die PPK Regelung aus dem örV mit dem Kreis Plön besteht noch bis zum 31.12.2022. Der Kreis Plön zahlt seit 2009 einen Betrag von 15 € (brutto = netto, da das Vertragsverhältnis zwischen zwei Kreisen vorlag), der mit dem Verbraucherpreisindex versehen wurde. Eine Abrechnung zwischen der AWR und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde findet nicht statt. Die PPK Regelung betrifft ausschließlich die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön, nicht mehr die AWR. Daher findet dieser Sachverhalt im Festpreisangebot auch keinen Niederschlag mehr.

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 5 bis 11 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Festpreisangebot der AWR vom 28.09.2021 in Höhe von 17.362.126,68 € netto, bzw. 20.660.930,75 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

Der Kreistag beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 28.09.2021 in Höhe von 17.362.126,68 € netto, bzw. 20.660.930,75 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Geringerer Aufwand im Teilplan Abfallwirtschaft, der der bestehenden Gebührenausgleichsrücklage zugutekommt.
 

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Anlagen

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