Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Regionalverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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27.10.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
1. Verbindung Eckernförde – Kiel
Für den Fahrplanwechsel im Dezember 2021 plant die Verwaltung zusätzliche Verbindungen zwischen Eckernförde und Gettorf im Regionalverkehr, die ab Gettorf auf die bestehenden Linien 742/743 durchgebunden sind.
Durch diese Maßnahme wird es den Fahrgästen wieder ermöglicht – analog zur damaligen Linie 4810 – aus Eckernförde mit dem Bus ohne Umstieg nach Kiel zu fahren und verschiedene Zwischenhaltestellen zum Ein- oder Ausstieg nutzen zu können.
Die erweiterte Verbindung sieht auf die Pendlerbedürfnisse abgestimmte Fahrten vor, die werktags im Schwerpunkt morgens von Eckernförde nach Kiel und Nachmittags von Kiel nach Eckernförde verkehren. Es gibt damit insgesamt 12 zusätzlichen Fahrtenpaaren zwischen Eckernförde und Gettorf. Die Fahrplanentwürfe sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Für den Fahrpreis der Relation Eckernförde – Kiel gilt für die neue Verbindung mit dem Bus die Preisstufe 7 des SH-Tarifes (9,10€ Einzelticket). Ein abweichendes Fahrpreisniveau ist nicht möglich. Der Preis bis zum 31.12.20 war ein Sondertarif, den es so nicht mehr hätte geben dürfen.
Zum 01.10.21 startet zudem bei der Nah.SH die Konzeptionierung eines neuen SH-Tarifes, der sogenannte SH-Tarif 2.0. Da spielt auch die Strecke Eckernförde – Kiel eine Rolle.
Ziel ist zu schauen, wie der SH-Tarif zukunftsfähig weiterentwickelt werden kann. Was brauchen die Kunden, wo schlummern Potenziale, wo stimmt Preis Leistung und wo nicht und welche ggf. neuen Tarifprodukte sind sinnvoll.
Die Nah.SH hat sich hierzu auch organisatorisch neu aufgestellt. Mit dem Konzept ist in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu rechnen.
2. Planungen für den Fahrplanwechsel im Dezember 2021
Um auf die konzeptionellen Herausforderungen im Zuge der Betriebsaufnahme des Regionalverkehres schnell reagieren zu können wurden bereits im Februar, April und August 2021 Fahrplanwechsel durchgeführt.
Im Zuge dieses schnellen Anpassungsturnus wurde auch deutlich, dass neben der grundsätzlichen Herausforderung bei der Planung und Umsetzung des neuen Verkehres für Verwaltung wie Verkehrsunternehmen insbesondere die kurzfristige Umsetzung der jeweiligen Fahrplanänderungen verstärkt zu Mängeln im Betriebsablauf der Autokraft führte.
Damit es der Autokraft möglich ist, alle Änderungswünsche zu prüfen, alle Anpassungen zu entwickeln, alle Fahrplanänderungen zu kommunizieren und das Personal vollständig auf die Veränderungen vorzubereiten, ist es notwendig, für den Dezember einen Fahrplanwechsel mit kleineren Maßnahmen mit Augenmaß durchzuführen, um insgesamt nicht wiederholt die Qualität in der Betriebsdurchführung zu gefährden.
Neben der o.a. Erweiterung des Angebotes auf der Strecke Eckernförde – Kiel sind zusätzlich einzelne Anpassungen vorgesehen, die jeweils die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Verkehre, insbesondere im Schülerverkehr, weiter optimieren.
Um die Stabilität mit dem Fahrplanwechsel nicht wiederum zu gefährden, wird dahingehend zum Dezember zunächst auf die Ausweitung des Angebotes um die weiteren Optionen verzichtet. Bezüglich der Umsetzung der weiteren Optionen wird ein Zeitplan mit der Autokraft abgestimmt werden, der den einen stabilen Umsetzungsweg aufzeigen soll.
Unter dieser Maßgabe liegt die Priorität für den Fahrplanwechsel im Dezember darin, noch bestehende konzeptionelle Probleme in den Fahrplänen anzupassen um damit insgesamt die Betriebsstabilität – gerade auch im Schülerverkehr – zu optimieren.
3. ÖPNV Rettungsschirm 2021
Das Land hat inzwischen die Auflage eines Rettungsschirmes zum Ausgleich der Covid-bedingten Mindereinnahmen im ÖPNV auch für das Jahr 2021 beschlossen. Vom Grundsatz her werden, wie bereits im Rahmen des Rettungsschirmes für das Jahr 2020 geschehen, die Fahrgeldmindererlöse zu 100% über den Rettungsschirm ausgeglichen.
Die Berechnung der Mindererlöse erfolgt dadurch nach der gleichen Methodik, wie für das Jahr 2020, wonach die tatsächlichen Erlöse im Jahr 2021 dem Vergleichsjahr 2019 gegenüber gestellt und die Differenz ausgeglichen wird. Damit kommt es in der Folge für das Jahr 2021 beim Kreis zu dem Effekt, dass die tatsächlichen Erlöse aus dem Jahr 2021, in dem die Leistung mit dem neuen Regionalverkehr deutlich ausgeweitet wurde, mit den Erlösen aus dem Jahr 2019 verglichen wird. Da bei dem neuen Regionalverkehres von 2 Mio. € Mehreinnahmen auf Basis der Leistungsausweitung ausgegangen wurde, finden diese bei der Berechnung des erstattungsfähigen Schadens somit keine Berücksichtigung.
