Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/891-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Regionalentwicklungsaussschuss am 09.06.2021 sowie der Hauptausschuss am 01.07.2021 wurden mit der Bezugsvorlage VO/2021/891 über den aktuellen Sachstand zum Interreg-6A-Programmierungsfortschritt informiert.

 

Wie in der Bezugsvorlage angekündigt, hat die Steuerungsgruppe mit Frau Dr. Rumpf als Vertreterin des Kreises Rendsburg-Eckernförde in ihrer Sitzung am 17.06.2021 das von der Verwaltungsbehörde und dem Sekretariat entwickelte Budgetmodell beraten und beschlossen. Danach beträgt der vom Kreis in den Jahren 2021 2030 zu tragende Anteil an der technischen Hilfe, also der Konfinanzierungsbeitrag, 52 T€ pro Jahr (s. Anlage I_Budget Technische Hilfe).

 

Unter anderem wurde auch berichtet, dass die für das 6A-Programm vorgesehenen Förderschwerpunkte (Anlage dort: Übersicht Förderprioritäten) in das öffentliche Konsultationsverfahren gegeben worden seien. Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Es gab insgesamt 47 Rückmeldungen, vorwiegend allgemeiner Art. Konkrete Anpassungsvorschläge, soweit für das Programm als zielführend eingestuft, wurden übernommen. Ebenfalls am 17.06.2021 hat sich die Steuerungsgruppe auf auf eine einheitliche Förderquote in Höhe von 65% geeinigt und folgende Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Prioritäten beschlossen:

 

  • Priorität 1                      33%
  • Priorität 2                      25%
  • Priorität 3                      22%
  • Priorität 4                      20%

 

Wie im Interreg 5A-Programm ist auch im 6A-Programm eine Regelung zur Haftung der Programmpartner für den Fall aufzunehmen, dass unrechtmäßig ausgezahlte Fördergelder nicht von den Projektpartnern selbst wieder eingezogen werden können. Dabei soll die bewährte Regelung aus dem Interreg 5A-Programm beibehalten und in die neue Partnerschaftsvereinbarung entsprechend aufgenommen werden (s. dazu Anlage III). In der Förderperiode 2014 2021 hat es aufgrund der gründlichen Prüfung der Leistungsfähigkeit der Projektpartner im Antragsprozess und der Fortschrittskontrolle keinen Fall einer solchen Haftung gegeben.

 

Der Interreg-Ausschuss wird sich zukünftig wieder aus den haftbaren Programmpartnern und weiteren Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammensetzen (s. Anlage IV). Es gibt einige wenige Veränderungen in der Besetzung der Themenfelder, um entweder auf die leicht veränderten Themen des Programms zu reagieren oder Vorgaben der EU zu erfüllen. Die Interreg-Administration wird auf die Programmpartner zukommen, damit diese ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Interreg-Ausschuss benennen. Im 5A-Programm ist der Kreis im Interreg-Ausschuss durch Landrat Dr. Schwemer und stellvertretend durch Herrn Behrens von der Beteiligungsverwaltung vertreten. Eine Übersicht über die aktuelle Besetzung des Interreg-Ausschusses zeigt Anlage V.

 

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses folgt aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung, die Zuständigkeit des Kreistages im Umkehrschluss zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung.

 

Es wird vorgeschlagen, den Landrat zu ermächtigen, redaktionellen Änderungen, die sich im weiteren Verfahren ergeben können, zuzustimmen. Bei inhaltlichen Änderungen ist eine erneute Beteiligung der zuständigen Gremien des Kreises vorgesehen.

 

In der im Beschlussvorschlag genannten „Partnerschaftsvereinbarung“ sind unter anderem die Einrichtungen und die Prozesse r die Durchführung des Programms sowie die Haftung der Programmpartner geregelt. Die neue Vereinbarung für das 6A-Programm wird nach der aktuell vorliegenden Zeitplanung im 1. Quartal 2022 vorliegen und den Mitgliedern des Hauptauschusses dann zur Kenntnis gegeben werden.


 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt,

- die Absicht zu erklären, für den Programmzeitraum von 9 Jahren Kofinanzierungsmittel in Höhe von 52.000 €/Jahr zur Verfügung zu stellen und dem Kreistag zu empfehlen,

- einen entsprechenden Betrag in den Haushalt 2022 des Kreises einzustellen sowie

- den Landrat zu ermächtigen, abschließend eventuellen redaktionellen Programnderungen, die sich aus dem Abstimmungsprocedere mit den Vertragspartnern oder aus dem Genehmigungsverfahren ergebennnen, sowie der noch zu schließenden Partnerschaftvereinbarung zuzustimmen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses,

- Kofinanzierungsmittel in Höhe von 52.000 € in den Haushalt 2022 des Kreises einzustellen und

- den Landrat zu ermächtigen, abschließend eventuellen redaktionellen Programnderungen, die sich aus dem Abstimmungsprocedere mit den Vertragspartnern oder aus dem Genehmigungsverfahren ergeben können, sowie der noch zu schließenden Partnerschaftvereinbarung zuzustimmen.


 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt

 

Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...