Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 SHRDG über die appbasierte Ersthelferbenachrichtigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Manuela Wittig
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Beratung
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30.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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15.11.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Im Rahmen des grenzüberschreitenden Projektes „Saving Life“ zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (ASB SH) und der Dänischen Volkshilfe (Dansk Folkehjælp) wurde die Alarmierungs-App „SAVING LIFE“ entwickelt.
Damit werden im Rahmen der organisierten Ersten Hilfe gem. § 21 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) zusätzlich zum regulären Rettungsdienst freiwillige Ersthelfer (qualifizierte Bürger, medizinisches Personal) alarmiert, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Die Alarmierung erfolgt dabei durch die jeweilige Leitstelle (im Kreis Rendsburg-Eckernförde durch die Integrierte Regionalleitstelle Mitte in Kiel).
Prinzip der Alarmierungs-App:
Nach definierten Voraussetzungen können sich Ersthelfer über die Smartphone-App registrieren. Bei Patienten mit entsprechender Notfallindikation (z. B. Herz-Kreislauf-Stillstand) erfolgt durch die Rettungsleitstelle neben der primären Alarmierung des Rettungsdienstes eine zusätzliche Alarmierung von Ersthelfern im Nahbereich des
Patienten über die Alarmierungs-App. Der Ersthelfer wird über die App zum Patienten navigiert und kann bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes lebensrettende und/oder gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen ergreifen. Nach Eintreffen am Einsatzort übernimmt der Rettungsdienst die weitere Versorgung.
Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Rendsburg-Eckernförde:
Die bereits nachgewiesene Verkürzung der Zeitspanne bis zum Beginn von lebensrettenden und/oder gesundheitserhaltenden Sofortmaßnahmen bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand erhöht die Überlebenschance und vermindert gleichzeitig das Risiko von schwerwiegenden Folgeschäden. Die App stellt eine sinnvolle Ergänzung zur
bestehenden Telefonreanimations-Anleitung (Disponent leitet Helfer vor Ort telefonisch an.) durch die Leitstelle dar.
Die Kooperative Regionalleitstelle West in Elmshorn hat bereits gute Erfahrungen mit einer solchen App. Dort waren die Ersthelfer in knapp 50 % der alarmierten Fälle zum Teil deutlich vor dem regulären Rettungsdienst am Einsatzort (im Mittel nach 4,17 Minuten).
Vor diesem Hintergrund ist nun eine landesweite Einführung dieser appbasierten Ersthelferbenachrichtigung geplant.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitssauschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Vereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz zur Einführung App „Saving Life“ mit dem ASB SH auf Grundlage des vorliegenden Mustervertrages abzuschließen.
Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Vereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz zur Einführung App „Saving Life“ mit dem ASB SH auf Grundlage des vorliegenden Mustervertrages abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Relevanz für den Klimaschutz:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Betrieben wird die App vollumfänglich durch den ASB SH. Dieser übernimmt gemäß § 6 des vorliegenden Vertrags (Anlage) die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der App. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde entstehen daher keine Kosten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,3 kB
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