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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Im  Rahmen  des  grenzüberschreitenden  Projektes  „Saving  Life“  zwischen  dem  Arbeiter-Samariter-Bund  Landesverband  Schleswig-Holstein  e.V.  (ASB  SH)  und  der  Dänischen Volkshilfe  (Dansk  Folkehjælp)  wurde  die  Alarmierungs-App  „SAVING  LIFE“  entwickelt.

Damit  werden  im  Rahmen  der  organisierten  Ersten  Hilfe  gem.  §  21  des  Schleswig-Holsteinischen  Rettungsdienstgesetzes  (SHRDG)  zusätzlich  zum  regulären Rettungsdienst  freiwillige  Ersthelfer  (qualifizierte  Bürger,  medizinisches  Personal) alarmiert,  um  die  Zeit  bis  zum  Eintreffen  des  Rettungsdienstes  zu  überbrücken.  Die Alarmierung  erfolgt  dabei  durch  die  jeweilige  Leitstelle  (im  Kreis  Rendsburg-Eckernförde  durch  die Integrierte  Regionalleitstelle  Mitte in Kiel). 

 

Prinzip der Alarmierungs-App:

 

Nach  definierten  Voraussetzungen  können  sich  Ersthelfer  über  die  Smartphone-App registrieren.  Bei  Patienten  mit  entsprechender  Notfallindikation  (z.  B.  Herz-Kreislauf-Stillstand)  erfolgt  durch  die  Rettungsleitstelle  neben  der  primären  Alarmierung  des Rettungsdienstes  eine  zusätzliche  Alarmierung  von  Ersthelfern  im  Nahbereich  des

Patienten  über  die  Alarmierungs-App.  Der  Ersthelfer  wird  über  die  App  zum  Patienten navigiert  und  kann  bereits  vor  Eintreffen  des  Rettungsdienstes  lebensrettende  und/oder gesundheitserhaltende  Sofortmaßnahmen  ergreifen.  Nach  Eintreffen  am  Einsatzort übernimmt  der Rettungsdienst  die weitere Versorgung.

 

Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Rendsburg-Eckernförde:

 

Die  bereits  nachgewiesene  Verkürzung  der  Zeitspanne  bis  zum  Beginn  von lebensrettenden  und/oder  gesundheitserhaltenden  Sofortmaßnahmen  bei  Patienten  mit Herz-Kreislauf-Stillstand  erhöht  die  Überlebenschance  und  vermindert  gleichzeitig  das Risiko  von  schwerwiegenden  Folgeschäden.  Die  App  stellt  eine sinnvolle Ergänzung zur

bestehenden  Telefonreanimations-Anleitung  (Disponent  leitet  Helfer  vor  Ort  telefonisch an.) durch  die Leitstelle dar.

 

Die  Kooperative  Regionalleitstelle  West  in  Elmshorn  hat  bereits  gute  Erfahrungen  mit einer  solchen  App.  Dort  waren  die  Ersthelfer  in  knapp  50  %  der  alarmierten  Fälle  zum Teil  deutlich  vor  dem  regulären  Rettungsdienst  am  Einsatzort  (im  Mittel  nach  4,17 Minuten).

Vor  diesem  Hintergrund  ist  nun  eine  landesweite  Einführung  dieser  appbasierten Ersthelferbenachrichtigung  geplant. 


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitssauschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Vereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz zur Einführung App „Saving Life“ mit dem ASB SH auf Grundlage des vorliegenden Mustervertrages abzuschließen.

 

Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Vereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz zur Einführung App „Saving Life“ mit dem ASB SH auf Grundlage des vorliegenden Mustervertrages abzuschließen.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


entfällt

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Betrieben wird die App vollumfänglich durch den ASB SH. Dieser übernimmt gemäß § 6 des  vorliegenden  Vertrags  (Anlage)  die  Kosten  r  die  Entwicklung und den Betrieb der App. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde entstehen  daher keine Kosten
 

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Anlagen

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