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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/034

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Im Jahr 2019 wurden zur Umsetzung des „Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ 2,5 neue Planstellen in der Jugendgerichtshilfe geschaffen. Der zusätzliche Personalbedarf entstand auf Grund einer erheblichen Aufgabenmehrung im Zuge der Umsetzung der neuen Norm. Im Einzelnen ist

 

- die JGH nach dem neuen Gesetz jetzt regelmäßig schon vor Anklageerhebung

           pflichtig einzubinden,

- die Teilnahme am Jugendgerichtsverfahren für die JGH verpflichtend und ein Nichterscheinen kann somit sanktioniert werden, sowie

- der präventive Auftrag der JGH insgesamt verstärkt worden.

 

Mit dieser Vorlage soll der Hauptausschuss über die Entwicklung der Fallzahlen und des Aufwandes im Jahre 2021 im Vergleich zur damaligen Prognose unterrichtet werden.

 

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Entwicklung der Fallzahlen in der JGH seit 2019

 

 

 

 

 

Jahr

Fälle

Insgesamt

 

Durchschnittlicher Aufwand je Fall /Stunden

 

 

Gesamtaufwand in Stunden pro Jahr

 

 

Gesamtaufwand in Vollzeitstellen

 

 

Ø Fallzahlen/Jahr (2016-2018)

335

7

2400

1,5

Prognose aus 2019 für 2021

838

9

7542

4,7

Ist-Wert 2021

(Hochrechnung)

710

 

10

7100

4,4

Die Fallzahlen in der JGH sind durch das neue Gesetz spürbar gestiegen. Allerdings bleiben die Werte für 2021 um 128 Fälle unter der Prognose von 2019.

Der tatsächliche Aufwand ist im Durchschnitt pro Fall jedoch stärker gestiegen als angenommen. Die JGH wird intensiver als erwartet bereits im Ermittlungsverfahren beteiligt. Außerdem nimmt sie deutlich häufiger an Gerichtsverhandlungen in Präsenz teil, was aufgrund der hohen Entfernungen in unserem Flächenkreis zu einem größeren zeitlichen Aufwand führt. Hinzu kommen Termine in der U-Haft und Haftbesuche.

Von dem in 2019 prognostizierten Personalmehrbedarf von 3,2 Planstellen wurden zunächst 2,5 realisiert. Die weitere Entwicklung sollte abgewartet werden, bevor eine weitere Stellenmehrung erwogen werden sollte.

Mit den damals bereits vorhandenen 1,5 Planstellen für die JGH stehen seitdem 4 Stellen zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung. Das Delta von 0,4 Stellenanteilen zu dem errechneten Bedarf von 4,4 Vollzeitkräften wird über den JSD abgedeckt, dem die JGH zugeordnet ist.

 

Aktueller Personaleinsatz in der Jugendgerichtshilfe (JGH) gemäß Benchmarkbericht 2020

 

Der Benchmarking-Bericht 2020 von con_sens bildet den tatsächlichen Personaleinsatz für die JGH in den Benchmarkkreisen im Vergleich ab.

 

Benchmark Personalausstattung JGH in vergleichbaren Kreisen  

 

 

OH

PI

RD

SL

SE

(ohne Norderstedt)

MW

VzÄ Benchmark 2020 - besetzt

3,59

3,82

4,0

4,85

4,25

xx

Stellenanteil  je 1000 JEW u. 21

0,10

0,06

0,07

0,12

0,10

0,09

Abstand Mittelwert

+0,01

-0,03

-0,02

+0,03

+0,01

xx

 

Der im Vergleich vormals deutlich unterdurchschnittliche Personalbestand in der JGH im Kreis Rendsburg-Eckernförde näherte sich durch die neu geschaffenen Stellen dem Mittelwert im Benchmark, bleibt aber weiter darunter. 

 

3. Fazit

 

Der erwartete Anstieg bei den Fallzahlen ist eingetreten, auch wenn er zunächst 128 Fälle unter der Prognose von 2019 geblieben ist. Dennoch bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, da im Zuge der coronabedingten Schulschliessungen und der stark eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche  auch Orte und Anreize für das Begehen von Straftaten deutlich eingeschränkt waren. Es steht zu erwarten, dass die Zahlen der Jugendkriminalität wieder steigen werden.

 


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: entfällt


 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

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