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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/033

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Im Mai dieses Jahres trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Zu den anstehenden inhaltlichen Veränderungen wurden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Rahmen einer digitalen Fachtagung am 17.03.21 informiert.

 

Mit der Verabschiedung des KJSG soll es insbesondere zu Verbesserungen im Kinderschutz, der Betroffenenbeteiligung und der präventiven Ausrichtung der Jugendhilfe kommen. Leistungsansprüche für junge Volljährige werden ausgeweitet und der Weg zu einer inklusiven Jugendhilfe, also der Zusammenführung von Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Menschen mit Behinderung, wird in einem dreistufigen Prozess bis 2028 vorgezeichnet.

 

Auf den Kreis kommen neben inhaltlichen Anpassungs- und Entwicklungsbedarfen auch zutzliche wirtschaftliche Herausforderungen zu. Es ist mit steigenden Aufwendungen für Hilfen und Personal zu rechnen. Das Land hat Konnexitätsforderungen seitens der kommunalen Spitzenverbände bislang nicht anerkannt. In einem „Letter of Intent“ hat es sich aber bereit erklärt, Mehraufwendungen der Kreise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auszugleichen.

 

Inhaltliche Umsetzung im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Obschon es noch kein Durchführungsgesetz auf Landesebene gibt, hat die Verwaltung bereits mit den Planungen zur Umsetzung begonnen. In sechs Teilprojekten werden die neuen Normen  unter Beteiligung der Fachkräfte im Fachbereich fachdienst- und fachgruppenübergreifend in die alltägliche Arbeit überführt.

 

Die Umsetzung des KJSG kann nicht ohne Einbindung der Leistungserbringer gelingen. Insbesondere bei der Gestaltung der inklusiven Lösung im Kreis Rendsburg-Eckernförde muss der Weg in den kommenden Jahren gemeinsam mit den Leistungserbringern beschritten werden. Nur so kann sich eine vergleichbare und abgestimmte Sichtweise entwickeln. Gegenwärtig finden zur Frage der Ausgestaltung des gemeinsamen Weges Gespräche auf Leitungsebene statt.

 

Erwarteter Mehraufwand im Zuge der Umsetzung des KJSG

 

Mehraufwand für Hilfen

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über den erwarteten Mehraufwand des Fachbereiches Jugend und Familie zur Umsetzung des KJSG für den Haushalt 2022. Da gegenwärtig noch schwer absehbar ist, wie stark die neuen Verpflichtungen des Kreises insbesondere durch die Reform der Hilfen für junge Volljährige tatsächlich haushaltswirksam werden, muss die Entwicklung im Jahr 2022 genau beobachtet werden.

 

Aufgabe

Norm

Zus. Aufwand

Präventive Aufgaben

§§ 16, 20, 28, 8a SGB VIII

166.000€

Stationäre Hilfen

§§ 19, 90ff

130.000€

Hilfen f. junge Volljährige

§§ 41, 35a SGB VIII

555.300€

Gesamt

 

851.300€

 

Personalmehraufwand

Neben der Ausweitung von Leistungsansprüchen steigt auch der Personalaufwand für die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind neben im Zuge der Umsetzung des KJSG steigenden Fallzahlen insbesondere zusätzliche Beratungsansprüche der Leistungsberechtigten etwa an Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen und neue Anforderungen im Kinderschutz. Ab 2024 wird zudem verbindlich die Funktion einer Verfahrenslotsin bzw. eines Verfahrenslotsen eingehrt.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Personalmehrbedarf von 4 Sozialpädagoginnen bzw. -pädagogen ab 2022 erwartet. Diese Planung wird in den kommenden Wochen in Gesprächen mit dem Landkreistag und dem Land noch überprüft und dann ggf. angepasst in den Entwurf des Haushaltsplans für 2022 aufgenommen werden. Auch für den Mehraufwand für Personal wird eine Deckung über Landesmittel erwartet.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Aufgabenmehrung folgt eine Mehrbelastung  des Kreishaushaltes 2022 von 851.300 zuzüglich möglicher Mehraufwendungen für Personal. (bei 4 Planstellen 312.000€). In welcher Höhe das Land diesen Mehraufwand ausgleichen wird, ist noch unbekannt.
 

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