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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Im Jahre 2019 wurde eine umfangreiche Organisationsuntersuchung im Jugend- und Sozialdienst durchgeführt. Im Ergebnis wurden erhebliche qualitative und personelle Entwicklungsbedarfe identifiziert. Mit Unterstützung der Politik konnten die benannten Handlungsfelder inzwischen im JSD bearbeitet werden. Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über den Stand der Erreichung der inhaltlichen Zielsetzungen des Organisationsentwicklungsprozesses informiert.

 

Mit dieser Vorlage soll der Hauptausschuss nun  über den Stand der Erreichung der wirtschaftlichen Ziele informiert werden.

 

Welche wirtschaftlichen Effekte wurden von der Verwaltung angestrebt?

 

Durch Aufstockung des Personals um insgesamt 6,5 Planstellen (ca. 395tsd. Mehraufwand) sollten die Voraussetzung für Steuerungsimpulse mit einem erwarteten Einsparvolumen von rund 870tsd. geschaffen werden.

 

Wie wurden die Ziele im Einzelnen erreicht?

 

Stationäre Hilfen

Durch eine verbesserte Steuerung wurde eine Senkung der Fallzahlen um 7 Hilfen stationär nach § 34 SGB VIII r Minderjährige angestrebt. Zielwert für 2021 waren 185 Hilfen im Jahresdurchschnitt. Damit sollte ein Einsparvolumen von rund 300tsd. erzielt werden.

 

Dieses Ziel konnte erreicht werden. Im Jahr 2021 betrug der Jahresdurchschnittswert bei den stationären Hilfen nach § 34 SGB VIII für Minderjährige rund 181 Fälle. Es konnte eine deutliche Minderung des Aufwandes erreicht werden. r 2022  ssenr diese Hilfen nur noch rund 9,16 Mio. im Haushalt eingeplant werden. Das entspricht einem Minderaufwand von rund 450tsd. € im Vergleich zu 2019 (9,61 Mio. €).. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl der durchschnittliche Aufwand für das stationäre Entgelt seit 2019 um rund 14% gestiegen ist.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe

Bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen war eine Ergebnisverbesserung von rund 270tsd. € angestrebt worden. Dies sollte insbesondere durch eine Verkürzung der Laufzeiten der Hilfen aufgrund intensivierter Hilfeplanung erreicht werden.

 

Seit Beginn  des Prozesses konnte der Anteil der Hilfen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten von 56,4% (2019) auf 50% (2021) gesenkt werden. r 2022 wird eine weitere Verbesserung auf 45% angestrebt. Die Zahl der laufenden Hilfen im Jahresdurchschnitt konnte in diesem Zeitraum von insgesamt rund 379 (2019) auf rund 360 (2021) gesenkt werden.

 

r 2022 werden für diese Hilfen 3,48 Mio € im Haushalt eingeplant. In 2019 waren es noch 3,57 Mio € (Verbesserung um 70tsd.). Einer stärkeren Aufwandsminderung stand eine Steigerung der ambulanten Entgelte zwischen 2019 und  2021 von rund 15% entgegen.

 

Inobhutnahme/ Zusammenarbeit mit Familienhorizonte

Einen wichtigen Baustein des Veränderungsprozesses stellte die Neuordnung der Zusammenarbeit mit dem Kriseninterventionsteam (KiT) der Familienhorizonte dar. Insbesondere wurde angestrebt, die Steuerungsverantwortung im Prozess der Inobhutnahme wieder verstärkt im JSD zu verorten. Mit diesen Maßnahmen wurde ein Minderaufwand von 300tsd. angestrebt.

 

Schon in 2020 wurden erste Veränderungen vorgenommen, eine neue Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem KiT wurde Anfang 2021 abgeschlossen. Im Vergleich zum Ausgangsjahr 2019 (927tsd.) sank der hrliche Aufwand in diesem Bereich in 2021 auf 800tsd.. Auch hier standen einer höheren Aufwandsminderung Preissteigerungen bei den Leistungsentgelten von rund 15% entgegen.

 

Zusammenfassend

 

Durch die Neuordnung und intensivierte Steuerung konnte der Kreishaushalt von 2019 bis 2021 effektiv um 647tsd. entlastet werden. Dem erzielten effektiven Minderaufwand steht ein Personalmehraufwand von 395tsd. entgegen. Stellt man beide Werte gegenüber, ergibt sich eine Nettoentlastung des Kreishaushaltes von 252tsd. €.

 

Berechnet man die Preissteigerungen bei den stationären und ambulanten Entgelten mit ein, wird die erzielte Entlastung des Kreishaushaltes noch deutlicher. Ohne die ergriffenen Maßnahmen schlüge eine verstärkte Belastung des Haushaltes von rund 2 Mio € zu Buche.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanzr den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Effektiver Minderaufwand für den Kreishaushalt insgesamt 252.000€
 

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