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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/000

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Zensus um ein Jahr auf den Stichtag am 15.05.2022 verschoben.

 

Beim Land wird derzeit eine Kostenverordnung erstellt, aus der die finanziellen Einzelheiten hervorgehen werden.

Nach Informationen aus dem Statistikamt Nord wird dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, wie auch allen anderen Kreisen, für das Jahr 2021 einmalig eine Summe in Höhe von 100.000 Euro r die Durchführung des Zensus vom Land zufließen. Für das Jahr 2022 bemisst sich der Zufluss nach dem Umfang der Erhebung, wird aber deutlich über der diesjährigen Zuwendung liegen und soll sämtliche entstandene Aufwendungen ausgleichen. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass das Land 2022 dem Kreis 1.368.300 Euro erstatten wird. Die Zuwendungen 2021 und 2022 werden nach aktuellem Planungsstand auskömmlich sein. Das Land hat in Aussicht gestellt, sofern dies erforderlich sein sollte, die Zuwendungen entsprechend der Bedarfe anzupassen.

 

Aktuell steht der Umfang der konkreten Erhebung noch nicht endgültig fest.

Es ist davon auszugehen, dass im Kreis Rendsburg-Eckernförde die Daten von 50.313 Gebäuden, davon 28.445 erweitere Haushaltsbefragungen erhoben werden. Hierfür werden voraussichtlich 526 Interviewende benötigt. Bei der Zensus Erhebungsstelle werden demnach wohl zwischenzeitlich bis zu zwölf Vollzeitäquivalente beschäftigt sein.

 

Es ist davon auszugehen, dass sich die Personalsituation in der Zensus Erhebungsstelle im Einzelnen wie folgt darstellen wird:

Die Leitung ist seit dem 01.07.2021 bis zur Abwicklung voraussichtlich am 31.12.2022 besetzt.

Die stellvertretende Leitung ist ab dem 01.10.2021 durch zwei Teilzeitkräfte bis zum 31.12.2022 besetzt.

Ab dem 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird eine weitere Person aus dem Kreishaus das Team verstärken.

Auszuschreiben sind außerdem nach den Empfehlungen des Statistikamtes Nord ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 ein Vollzeitäquivalent als anleitende Sachbearbeitung sowie ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 vier Vollzeitäquivalente in der Sachbearbeitung. Weitere fünf Vollzeitäquivalente werden vom 01.04.2022 bis 30.11.2022 zusätzlich in der Sachbearbeitung benötigt.

 

Das Team der Zensus Erhebungsstelle wird eine angemietete Liegenschaft in der Kieler Straße beziehen, die auf Grund der schützenswerten Daten ab stestens 31.10.2021 besonders gesichert sein wird.

 

Die IT-Ausstattung wird über Dataport bezogen.

 

In der Vergangenheit wurde der Hauptausschuss in den Sitzungen am 05.11.2020 (VO/2019/097-001) sowie am 24.10.2019 (VO/2019/097) über den Zensus berichtet. Der Bericht wird fortgesetzt.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Entfällt.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend der Landeskostenverordnung (sieht Sachverhalt).
 

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