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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/859-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Als geeignete organisatorische Maßnahme hat der Jugendhilfeausschuss der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde auf Empfehlung des Unterausschusses Kita (VO2020/590-001) die Ersatzbetreuung an zentralen Stzpunkten angesehen und beschlossen, ein (niedrigschwelliges) Vertretungsmodell für Kindertagespflege im Kreis an 3 Standorten (vorzugsweise r folgende Regionen: Eckernförde, Rendsburg, Nortorf) auszuschreiben. Hierfür wurden zunächst 20.000 Euro berücksichtigt. Ein geeigneter Träger konnte zu den Rahmenbedingungen nicht gefunden werden.

Deshalb wurde gemäß Bitte des Jugendhilfeausschusses erneut Kontakt zu den interessierten Trägern aufgenommen und folgende Zielrichtung des Projekts verdeutlicht:

An den 3 Standorten im Kreis soll je eine wöchentliche Eltern-Kind-Spielgruppe von 1,5 Stunden angeboten werden. Eltern, welche bei Ausfall ihrer Tagespflegepersonen (TPP) auf eine Vertretung angewiesen sind, besuchen diese Spielgruppe, damit das Kind zur Spielgruppenleitung eine Bindung aufbauen und im Vertretungsfall am Vormittag durch diese betreut werden kann. Das Vertretungsmodell soll durch einen Bildungsträger durchgeführt werden, welcher die Räume und das Fachpersonal zur Verfügung stellt. r die Nutzung geeigneter Räumlichkeiten können auch entsprechende vorhandene Familienzentren genutzt werden, mit denen eine Kooperation anzustreben wäre. Die zuständige Spielgruppenleitung wird auf Abruf bei Ausfallzeiten der TPP die betreffenden Kinder für sechs Stunden am Morgen betreuen.

 

In dem vorgegebenen Budget ist die Bereitstellung der Sachkosten sowie für die pädagogische Kraft der Spielgruppen und die Vertretung für angenommene 90 Einsatztage im Jahr enthalten. Desweitern soll der Betrag die Kosten für die Administration abdecken.

 

Das Projekt ist zunächst auf 2 Jahre befristet und soll evaluiert werden.

 

Die Kontaktaufnahme mit den 3 Trägern ist erfolgt, das Ziel der geplanten Maßnahme wurde nochmals erläutert. Es wurde auch auf trägerübergreifende Lösungen hingewiesen. Im Konsens ließen sich jedoch zwei folgende Problemfelder ausmachen:

-          r das Budget von 20.000 Euro sieht sich kein Träger in der Lage, die nachgefragte Leistung sicherzustellen. Es trat mehrfach die Frage auf, welcher Vertretungsumfang zu Grunde gelegt wird (Stundenanteil in den 20.000 Euro).

-          Zudem haben alle Träger, die ein Angebot unterbreitet bzw. dies in Erwägung gezogen hatten, das Problem, dass jeweils nur für einen Standort Räumlichkeiten vorhanden sind.

 

Bezüglich der Räumlichkeiten wird aktuell verwaltungsseitig versucht, die Familienzentren an den gewünschten Standorten mit einzubeziehen. Eines der Ziele von Familienzentren ist die Vereinbarung von Familie und Beruf, insofern bietet sich hier die Nutzung dieses Netzwerkes an.

 

Aufgrund dieser Informationen erfolgte verwaltungsseitig eine Überarbeitung der beigefügten Kalkulation r das Vertretungsmodell. Hiernach wurden 90 Einsätze für alle Standorte angenommen. Dies wäre mit einer Erhöhung des ursprünglichen Budgets von 20.000 Euro auf nunmehr 30.000 Euro verbunden. Bei Überschreitung erfolgt eine zusätzliche Kostenübernahme mit 22 Euro pro Stunde.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, eine abschließende Beschlussfassung erst im Zusammenhang der Haushaltsberatungen 2022 vorzunehmen, damit sich alle Fraktionen intern abstimmen können.
 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der Gespräche mit den interessierten Trägern zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Empfehlung der Verwaltung.

Eine abschließende Beschlussfassung erfolgt jedoch erst im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2022.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: 30.000 € - kompensierbar aus der Refinanzierung der Kindertagespflege
 

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Anlagen

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