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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1 Sachverhalt:

 

Kennzahlenheft vom Benchmarking des LKT, Ergebnisjahr 2020

 

Das Kennzahlenheft wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Im Kennzahlenheft werden jährlich im Juli vorab zum Gesamtbericht, der erst zum Jahreswechsel veröffentlicht wird, ausgewählte Daten zur Entwicklung der Jugendhilfe veröffentlicht.

 

Das Benchmarking wird im Jugendamt als Ausgangspunkte für die interne Steuerungsunterstützung verwendet. Hierfür werden vertiefte Auswertungen vorgenommen, die den Blick auf einzelne Hilfearten ermöglichen.

 

Der Begriff HzE+ beinhaltet neben den Hilfearten §§ 27 ff SGB VIII, die zu den klassischen Hilfen zur Erziehung zählen auch die Hilfen gem. § 19, Gemeinsame Wohnformen Mutter/Väter/Kinder sowie alle Hilfen gem. § 35a, Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung

 

Im Folgenden wird auf einige Abbildungen eingegangen:

 

Abbildung 1, Dichte der HzE+, Jahressumme (=begonnene, laufende, beendete Hilfen)

 

Die Fallzahl hat sich seit 2017 konsolidiert und liegt deutlich unter dem Mittelwert der Kreise.

 

Abbildungen 2 und 3, Dichte der ambulanten bzw. stationären Hilfen

 

Die Fallzahl der ambulanten Hilfen pro 100 Einwohnende ist wiederum leicht gestiegen. Dies ist auf den kontinuierlichen Anstieg der Schulbegleitungen sowie auf eine leichte Zunahme der Erziehungsbeistandschaften zurück zu führen.

 

Die Anzahl der stationären Hilfen hingegen hat deutlich abgenommen, dies resultiert aus der geringeren Fallzahl bei den Heimerziehungen gemäß § 34.

 

Abbildung 4 Inobhutnahmen pro 10.000 Einwohnende unter 21 Jahren

 

Hier ist für den Kreis Rendsburg-Eckernförde eine massive Abnahme an Fällen zu verzeichnen. Eine leichte Abnahme ist bei allen Kreisen erkennbar, dies ist vermutlich ein Phänomen, das mit der Pandemie begründbar ist.

Die überdurchschnittliche Abnahme lässt sich möglicherweise schon mit einer verstärkten Steuerung von Inobhutnahmen begründen, die im überarbeiteten Verfahren mit dem Träger Familienhorizonte vereinbart wurde.

 

 

 

Abbildungen 6 und 7 Bruttogesamtausgaben HzE+, pro Einwohnende

 

Die Abnahme der Gesamtkosten korrespondiert mit der Abnahme der Gesamtzahl der HzE+, siehe Abbildung 1, entsprechend sinken die Ausgaben pro Einwohnende.

 

 

Abbildung 8 Brutto-Gesamtausgaben pro HzE+

Die  Kosten pro Fall steigen weiterhin, dies ist bei fast allen Kreisen der Fall. Hier liegt die Begründung  bei den kontinuierlichen Steigerungen der Tagessätze und Fachleistungsstunden z.B. durch tarifliche Veränderungen.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 


 

 

 


 

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Anlagen

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