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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/997

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

a) In den vergangenen eineinhalb Jahren hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde im Rahmen eines mehrstufigen Dialog- und Analyseprozesses gemeinsam mit den kreisangehörigen Ämtern, Städten und Gemeinden sowie mit der Landesverwaltung, der Wohnungswirtschaft und weiteren Wohnungsmarktakteuren ein Konzept zur bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung erarbeitet. Das Land Schleswig-Holstein hat die Erarbeitung des Konzepts unter der Voraussetzung eines modellhaften Partizipationsprozesses und einer späteren Übertragbarkeit des methodischen Vorgehens maßgeblich gefördert.

Die zentralen Ergebnisse des Wohnraumentwicklungskonzepts werden in der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses durch das Gutachterteam von Institut Raum & Energie und Gertz Gutsche Rümenapp vorgestellt. Die Mitglieder des Regionalentwicklungsausschusses nehmen das Wohnraumentwicklungskonzept zur Kenntnis.

 

b) Anschließend schlägt die Kreisverwaltung folgende Beratungsfolge vor:

1.) Die Kreisverwaltung unterbreitet dem Regionalentwicklungsausschuss zur Sitzung am 27.10.2021 Vorschläge für die Beratung zum weiteren Vorgehen bezüglich der Handlungsempfehlungen. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt am 27.10.2021 dem Hauptausschuss, dem Kreistag eine Beschlussempfehlung zu den Handlungsempfehlungen des Wohnraumentwicklungskonzepts zu geben.

2.) Der Hauptausschuss empfiehlt in der Sitzung am 04.11.2021 dem Kreistag, die Handlungsempfehlungen des Wohnraumentwicklungskonzepts zu beschließen.

3.) Der Kreistag beschließt die Handlungsempfehlungen des Wohnraumentwicklungskonzepts in der Sitzung am 15.11.2021.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:
Ja, bei der wohnbaulichen Entwicklung müssen Anforderungen des Klimaschutzes berücksichtigt werden. Das Konzept zielt auf eine bedarfsgerechte Wohnraumentwicklung im Kreis und enthält auch Empfehlungen zum Klimaschutz als Querschnittsaufgabe.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Die Höhe der finanziellen Auswirkungen ist davon abhängig, welche Maßnahmen zunächst umgesetzt werden sollen und lässt sich zurzeit noch nicht beziffern.


 

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