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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/933

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht hat mitgeteilt, dass die Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (landwirtschaftliche Beisitzer) des Flurbereinigungssenat bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht im Mai 2022 abläuft. Es muss deshalb eine Neuwahl durchgeführt werden.

 

Die Zahl der vom Kreis Rendsburg-Eckernförde vorzuschlagenden Personen ist durch den Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf  1  festgesetzt worden.

 

Nach § 139 Abs.3 FlurbG müssen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und ihre Stellvertretungen Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein. Sie können ausnahmsweise auch dann berufen werden, wenn sie ihren Betrieb bereits an die Hofnachfolgerin oder den Hofnachfolger übergeben haben. Sie müssen besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.

 

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

 

Der Kreisbauernverband Rendsburg-Eckernförde hat Arne Hansen zur Wahl vorgeschlagen.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den vom Kreisbauernverband vorgeschlagenen

Arne Hansen, Ascheffel,

für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Flurbereinigungssenat beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Entfällt

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Anlagen

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