Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/972
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumordnungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie B 76 Deponieklasse I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Volker Breuer
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.09.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Die Fa. Glindemann BRG Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG als Vorhabenträgerin betreibt in Grevenkrug eine Deponie der Klasse I (DK I), die nach Angaben der Vorhabenträgerin voraussichtlich 2022 verfüllt sein wird, mit der Folge, dass eine weitere Deponie dieser Klasse im Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde nicht mehr zur Verfügung stehe. Aufgrund der abnehmenden Deponievolumina seien daher neue Kapazitäten dieser Deponieklasse zu schaffen.
Die BRG Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG der Unternehmensgruppe Peter Glindemann plant daher auf ihrem Kiesabbaugebiet an der B 76 im Grenzbereich der Gemeinden Kosel und Gammelby die Errichtung einer Deponie DK I mit einer Gesamtfläche von ca. 10 Hektar mit angrenzender Zufahrt.
Große Teile der angesetzten Betriebsfläche wurden bereits durch genehmigten Sand- und Kiesabbau vertieft, verändert und teilweise rückverfüllt. Die in Teilbereichen derzeit noch vorhandenen Sande und Kiese sollen vor Errichtung der Deponie gewonnen werden.
Es bestehe ein Bedarf von einer Deponierung von ca. 55.000 bis 80.000 to/a. Ein Deponievolumen von 2 Mio. m³ hätte demnach eine Laufzeit von rund 30 Jahren.
In Anbetracht der abnehmenden Deponievolumina umfasst der Suchraum für den neuen Standort einer Deponie DK I den Kreis Rendsburg-Eckernförde. Innerhalb dieses Suchraumes sei für die Abschichtung möglicher Standorte maßgeblich, dass nur Standorte in Frage kommen, die für die Vorhabenträgerin privatrechtlich verfügbar sind. Die Deponierung wird landesweit bisher privaten Vorhabenträgern überlassen, da landesseitig keine Ausweisung möglicher Deponiestandorte erfolgt.
Die Suche beschränke sich des Weiteren auf Abbaustätten, um durch die Nachnutzung dieser Standorte die negativen Wirkungen auf Natur und Landschaft für geringer vorbelastete Standorte zu verringern. Entsprechende Abbaustätten sind im Kreis fast ausschließlich in Form von Sand- und Kieswerken vorhanden. Weitere ehemalige oder in Betrieb befindliche Kiesabbaustandorte befinden sich in der Nassauskiesung. Eine Verfüllung im Grundwasser ist nicht zulässig, sodass diese Standorte ausscheiden und daher nicht in die Standortalternativenprüfung eingestellt werden.
Die Landesplanungsbehörde im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG) hat entschieden, für das Vorhaben ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Rechtsgrundlagen sind §§ 15 f. Raumordnungsgesetz (ROG) und §§ 14 bis 17 Landesplanungsgesetz (LaplaG).
Das Raumordnungsverfahren dient unter überörtlichen und -fachlichen Gesichtspunkten der Überprüfung, ob ein konkretes raumbedeutsames und überörtliches Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmt, der frühzeitigen Ermittlung von konkurrierenden Nutzungsansprüchen und anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen und der Abstimmung von Kompromisslinien sowie der Abwendung von Eingriffen in schützenswerte Bereiche über eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Ziel des Verfahrens ist die Raumverträglichkeit des Vorhabens am gewählten Standort sowie an möglichen Alternativstandorten zu überprüfen.
Das Raumordnungsverfahren dient nicht als Ersatz von Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens und hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen.
Am 26.05.2021 fand auf Einladung der Landesplanung ein Erörterungstermin in Form einer Videokonferenz statt, bei dem Gegenstand, Umfang und Methoden sowie sonstige erhebliche Fragen des Raumordnungsverfahrens behandelt wurden.
Dabei wurden fünf Standortalternativen von Vertretern der Vorhabenträgerin vorgestellt, die Altdeponie Grimmelundsbar (Gemeinde Gammelby), Kieswerk Gammelby (Gemeinden Gammelby u. Kosel), Kieswerk Augustenhof (Gemeinde Osdorf), Kieswerk Schönwohld (Gemeinde Achterwehr) und Kieswerk Langwedel (Gemeinde Langwedel).
Nach den Voruntersuchungen der Vorhabenträgerin komme man im Ergebnis zu dem Schluss, dass die Kieswerke Gammelby und Langwedel ernsthaft in Betracht zu ziehende Standortalternativen darstellten. Für diese müssten nun auf überörtlicher Betrachtungsebene Raumverträglichkeitsuntersuchungen erfolgen.
Im Anschluss wurde von der Möglichkeit zu Äußerungen aus dem Teilnehmerkreis Gebrauch gemacht. Zielsetzung blieb dabei die Erörterung von Gegenstand, Umfang und Methoden sowie sonstigen erheblichen Fragen des Raumordnungsverfahrens. Dagegen fand in diesem Rahmen keine Bewertung des Vorhabens, keine Klärung von Streitfragen und keine Entscheidung über die Rechte Einzelner statt.
Nach der Anfertigung eines Protokolls gestaltet sich das weitere Vorgehen wie folgt:
Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Eröffnung des Verfahrens,
Beteiligung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit,
Überprüfung der raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens,
Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit raumordnerischer Beurteilung und
Auslegung des Ergebnisses
Der Kreis wird im Rahmen des eingeleiteten Raumordnungsverfahrens ausschließlich in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange angehört und eine fachliche Stellungnahme abgeben.
