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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/973

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) plant im Rahmen der Konversion des ehemaligen Areals des Marinefliegergeschwaders MFG 5 in Kiel-Holtenau den Bau eines neuen Stadtteils für Gewerbe und Wohnen. In diesem Zuge hat die Stadt auch die erforderliche verkehrliche Erschließung untersuchen lassen. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie für eine 2. Erschließung von Holtenau Ost / Altenholz Stift durchgeführt. Die darin ausgewiesene Vorzugsvariante (Variante B 3) sieht die Planung einer neuen Straßenverbindung zwischen Altenholz-Stift und Holtenau Ost südlich des Flughafens Kiel-Holtenau mit direktem Anschluss an die Bundesstraße B 503 vor (Anlagen 1 und 2) vor. Sie ermöglicht jeweils eine zweite Anbindung sowohl von Holtenau Ost als auch aus Altenholz-Stift an das übergeordnete Straßennetz. Die Anbindung der neuen Verbindungsstraße an die B 503 erfolgt teilweise auf dem Gemeindegebiet von Altenholz. Sowohl die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Landeshauptstadt Kiel als auch die Stadt-/Gemeindegrenze zwischen Kiel und Altenholz verläuft am westlichen Straßenrand der B 503.

 

Die im heutigen Holtenauer Knoten mit der B 503 verknüpfte Kreisstraße K 22, die in ihrer westlichen Fortsetzung auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur K 19 wird, soll nach dieser Planung über eine neu zu bauende Verbindungsstraße bis nach Holtenau Ost mit Anschluss an die K 5 (LHK) verlängert werden.

 

Verwaltungsseitig haben sich die Landeshauptstadt Kiel, die Gemeinde Altenholz sowie die Kreisverwaltung deshalb über die Einstufung der neu geplanten Straßen und über ein weiteres Vorgehen abgestimmt. Im Ergebnis ist vorgesehen, dass die neue Anbindung von Altenholz-Stift an die K 22 (LHK) bzw. die B 503 als Gemeindestraße gewidmet werden sollte. Die Straßenbaulast für diese Gemeindestraße läge dann bei der Gemeinde Altenholz. Bzgl. der Straßenbaulast der weiterführenden K 22 wurde besprochen, dass diese bei der Landeshauptstadt Kiel liegen solle. Für die auf dem Kreisgebiet von Rendsburg-Eckernförde befindlichen Abschnitte der zukünftigen K 22 bedürfte es damit einer interkommunalen Vereinbarung, um die Straßenbaulast dieser Abschnitte auf die Landeshauptstadt zu übertragen.

 

Damit das Projekt zügig gemeinsam vorangetrieben werden kann, soll in einem nächsten Schritt ein „Letter of Intent“ (LOI) zwischen den betroffenen Parteien der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH), dem Land Schleswig-Holstein (vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH), der Landeshauptstadt Kiel sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Gemeinde Altenholz abgestimmt werden. Ein Entwurf eines LOI liegt noch nicht vor.

 

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel und die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz haben im Mai bzw. Juni über das Erstellen eines „Letter of Intent“ beraten und sich dafür ausgesprochen.

 

Eine Beschlussfassung der Kreispolitik ist nach Prüfung der Verwaltung gegenwärtig nicht notwendig, da wie vorstehend erwähnt der Entwurf eines LOI bzw. einer Verwaltungsvereinbarung noch nicht vorliegt. Gleichwohl ist es der Kreisverwaltung ein Anliegen, den fachlich zuständigen Ausschuss über die Planung zu informieren.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss wird daher um Kenntnisnahme gebeten.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Mit dieser Vorlage: keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit dieser Vorlage: keine
 

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Anlagen

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