Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/967
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsangelegenheiten;Übertragung von Haushaltsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Sabine Groeper
- Ansprechpartner/in:
- Groeper, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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12.08.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
a) Für die Beauftragung einer kleinräumigen Bevölkerungsprognose wurden in den Haushalt 2021 im Teilhaushalt 511101 (Planung) 12.000 € eingestellt. Eine Beauftragung ist abhängig von Daten des Landes, die pandemiebedingt noch nicht vorliegen.
b) Für die Umsetzung erster Maßnahmen des Wohnraumentwicklungskonzeptes (WEK) hat der Kreistag auf Antrag der Politik 80.000 € im Haushalt 2021 im Teilhaushalt 511101 (Planung) vorgesehen. Die Mittel werden aufgrund der pandemiebedingten Verzögerung des WEK nicht in 2021 abfließen können.
Die Haushaltsmittel zu a) und b) sind im Haushalt 2021 nicht für übertragbar erklärt worden. Nach § 23 Absatz 1 Ziffer 3 können im Ergebnisplan Aufwendungen, die zu einem Budget gehören und die dazugehörigen Auszahlungen ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen bleiben bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, aus dem Haushalt 2021 Teilhaushalt 511101 (Planung)
a) Haushaltsmittel in Höhe von 12.000 € für die Durchführung einer kleinräumigen Bevölkerungsdiagnose und
b) Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € für die Umsetzung erster Maßnahmen des Wohnraumentwicklungskonzeptes
in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.