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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/938

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Rufbereitschaftsdienst nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) außerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltung wird seit dem 1. Januar 2012 wieder durch den Sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung sichergestellt.

 

Im beigefügten Bericht für das Jahr 2020 sind die Daten der Kriseneinsätze des Rufbereitschafts- und Tagesdienstes zusammengefasst. Des Weiteren sind der Anlage eine Übersicht über die Krisenzahlen gesamt und PsychHG Einweisungen im Zeitraum von 2015 bis 2020 sowie eine Übersicht über Fixierungsanträge im Zeitraum von 2018 bis 2020 beigefügt.

 

Hinweis: Das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (Psychisch-Kranken-Gesetz - PsychKG -) ist mit Wirkung vom 24.12.2020 durch das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) abgelöst worden.

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Entfällt

 

Finanzielle Auswirkungen: ./.

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Anlagen

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