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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/891

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Interreg 5A Deutschland – Danmark

 

Seit 1990 fördert die Europäische Union (EU) die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regionen in Europa durch die Förderinitiative Interreg und unterstützt somit die Zusammenarbeit von benachbarten Regionen an Binnengrenzen der EU. In ganz Europa existieren etwa 90 Interreg-Programme.

 

Mit dem laufenden Programm Interreg 5A befindet sich dieser besondere Teil der deutsch-dänischen Zusammenarbeit bereits in seiner fünften Runde. Hinter dem 5A-Programm Interreg Deutschland – Danmark, das aus der Zusammenlegung zweier separater Interreg 4A-Programme (Fehmarnbeltregion und Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N) hervorgegangen ist, stehen aktuell elf Gebietskörperschaften und Regionen aus Deutschland und Dänemark, zwei auf dänischer und neun auf deutscher Seite, darunter der Kreis Rendsburg-Eckernförde. Für den Zeitraum 2014 – 2020 stehen dem Interreg 5A – Programm Deutschland – Danmark insgesamt 90 Mio. € an Zuschüssen aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Eine Gesamtübersicht über die bisher realisierten Projekte findet sich auf der Internet-Seite des Programms https://www.interreg5a.eu. Eine Gesamtprojektübersicht mit den jeweils beteiligten Programmpartnern sowie eine Auflistung von Projekten mit Teilnehmern aus dem Kreisgebiet sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beteiligt sich an den Kosten für die Programmverwaltung (Verwaltungsbehörde und Sekretariat) sowie die Prüfbehörde während der Laufzeit des Programms (inklusive Nachlaufzeit von 2014 – 2022) jährlich mit einem Betrag in Höhe von etwa 50 T€. Im Rahmen der Nachlaufzeit werden die letzten noch laufenden Projekte verwaltet sowie die Aktivitäten zur Programmschließung durchgeführt.

 

Interreg 6A Deutschland - Danmark

 

Um einen weitgehend nahtlosen Übergang zum Nachfolgeprogramm Interreg 6A für den Zeitraum 2021 – 2027 zu gewährleisten, haben sich die elf Programmpartner von Interreg 5A und das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) am 17. September 2019 in Sonderburg auf eine „Gemeinsame Erklärung zur Interreg 6A-Programmierung“ (sogenannte „Sonderburg-Erklärung, s. Anlage) verständigt. In der Erklärung haben die Programmpartner gemeinsame Leitlinien und Ziele für ein kommendes Interreg 6A-Programm in der deutsch-dänischen Region festgelegt, wobei insbesondere die Erfahrungen aus Interreg 5A berücksichtigt und das weitere Vorgehen (Struktur, Zeitplan, Finanzierung) hin zu einem neuen Interreg 6A-Programm skizziert wurden. Ergänzende, für die Programmierung erforderliche, Mittel (20 T€ je deutschem 5A-Programmpartner) wurden von allen Beteiligten zur Verfügung gestellt, sodaß die Programmierungsarbeit für das neue Programm im April 2020 durch eine aus erfahrenen Verwaltungsmitarbeiter*innen gebildete Arbeitsgruppe in Angriff genommen werden konnte. Die Arbeitsgruppe wird durch eine Koordinierungsgruppe begleitet, die das Bindeglied zur Steuerungsgruppe darstellt und die Entscheidungen auf den Steuerungsgruppensitzungen vorbereitet.

 

Auf der konstituiernden Sitzung der Steuerungsgruppe, der für den Kreis Rendsburg-Eckernförde die Kreispräsidentin, Frau Dr. Rumpf, angehört, wurde am 22.Juni 2020 beschlossen, dass die weitere Planung auf Basis der bestehenden Behördenstruktur durchgeführt werden soll. Das bedeutet den Erhalt der Standorte der Verwaltungsbehörde (bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Kiel) und des Sekretariates (bei der Region Syddanmark in Kruså). Die mit dieser Struktur gewonnenen Erfahrungen sollen aktiv genutzt werden, um administrative Erleichterungen und Verbesserungen der Programmsteuerung herbeizuführen.

 

Die für das 6A-Programm vorgesehenen Förderprioritäten (= thematische Schwerpunkte) wurden am 26.04.2021 in das öffentliche Konsultationsverfahren (Ende 26.05.2021) gegeben und sind dieser Vorlage zur ergänzenden Information beigefügt.

 

Das gesamte Fördervolumen wird, wie im Vorgängerprogramm Interreg 5A, unverändert 90 Mio. € betragen.

 

Zwischenzeitlich liegen auch erste Berechnungen zur Programmfinanzierung vor. 7% des Programmvolumens werden als „Technische Hilfe“ für die Programmfinanzierung genutzt. Die übrigen Programmkosten, die etwa in der gleichen Höhe liegen sollen, müssen von den Programmpartnern kofinanziert werden.

 

Die von den Programmpartnern für die Beteiligung am 6A-Programm zu leistenden Kofinanzierungsanteile werden aktuell durch das Sekretariat und die Verwaltungsbehörde ermittelt. In diesem Zusammenhang finden parallel auch noch ergänzende Abstimmungsgespräche mit der dänischen Seite statt. Ein endgültiger Budgetvorschlag wird für den 17. Juni erwartet. Dabei kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die vom Kreis zu leistende Kofinanzierung höher als beim 5A-Programm ausfallen wird.

Das Land Schleswig-Holstein prüft eine Übernahme der Kosten der Prüfbehörde. Eine abschließende Aussage dazu wird allerdings auch erst für die Sitzung der Steuerungsgruppe am 17. Juni erwartet.

 

Die finale Kooperationsvereinbarung wird dann inklusive Kosten- und Finanzierungsplan den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine
 

 

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Anlagen

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