Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/841
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projektes "Inklusive Beschulung an Grundschulen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Thomas Voerste
- Ansprechpartner/in:
- Voerste, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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19.05.2021
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16.06.2021
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Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Worum geht es im laufenden Projekt?
Auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.02.2018 wurde das Projekt „Inklusive Beschulung an Grundschulen“ im August 2018 mit einer Laufzeit von drei Jahren ins Leben gerufen.
Aufbauend auf der traditionell guten Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde mit dem gemeinsam vom Jugendamt und der unteren Schulaufsicht ins Leben gerufenen Projekt das übergreifende Ziel verfolgt, Kindern mit Bedarf an Unterstützung zur Teilhabe an Bildung („Schulbegleitung“), rechtskreisübergreifend zeitnah bedarfsgerechte Unterstützung zukommen zu lassen.
Mit dem anstehenden Ende der Projektlaufzeit soll nun der Jugendhilfeausschuss über den Erfolg der Arbeit unterrichtet und zugleich eine erweiterte Neuauflage ab Sommer 2021 auf den Weg gebracht werden
Ziele des laufenden Projektes
- Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Anspruch auf Schulbegleitung nach dem SGB VIII erhalten eine bedarfsgerechte Unterstützung.
- Schulen, Schulamt und Jugendamt beteiligen sich im Rahmen ihrer Aufgaben kooperativ an dem Projekt.
- Die Kostensteigerungen bei der Schulbegleitung werden begrenzt.
Struktur des laufenden Projektes
Die entscheidende Instanz des Projekts auf operativer Ebene bilden die sechs Regionalen Koordinierungsgruppen (ReKos), denn hier wird über Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII beraten und entschieden. Verantwortlich für die Entscheidung in dem jeweiligen Fall sind die Schulleitung der Grundschulen bzw künftig der teilnehmenden Gemeinschaftsschulen und eine Fachkraft des Jugendamtes; andere Projektbeteiligte (Leitung Förderzentrum, Durchführungsträger, JSD) nehmen in beratender Funktion teil. Die Mitglieder der ReKo beraten ferner zum Umgang mit pädagogisch herausforderndem Verhalten von Schüler*innen unter Berücksichtigung der in Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Die Steuerungsgruppe Projekt Inklusive Beschulung unter Mitwirkung der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses definiert den Prozessverlauf, gibt Entwicklungsaufträge und autorisiert Ergebnisse. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreter*innen des Jugendamts und des Schulamts zusammen.
Der zum Projekt gehörende Beirat unterstützt und berät die Steuerungsgruppe unter Beteiligung der Durchführungsträger, während der Qualitätszirkel der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Durchführungsträger miteinander und mit dem Jugendamt dient. Insbesondere die Qualitätszirkel kamen im abgelaufenen Projektzeitraum nicht wie geplant zum Tragen. Hauptursache hierfür war die Corona-Pandemie. Im kommenden Projektzeitraum sollen die Zirkel wie ursprünglich geplant zusammenkommen.
Evaluation des laufenden Projektes zum Winterhalbjahr 2020
Entwicklung des Aufwandes für Schulbegleitung in Grundschulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Gesamtaufwand | 593.882 € | 638.989 € | 880.480 € | 1.086.388 € | 1.143.999 € |
Fallzahlen* | 69 | 74 | 103 | 103 | 115 |
Durchschnittlich bewilligte Stundenzahl** | XXX | XXX | 16,2 | 17,6 | 16,0 |
Aufwand je Hilfe*** | 8.607 € | 8.635 € | 8.548 € | 10.547 € | 9.948 € |
* laufende plus im Jahr beendete Fälle
** Werte für vor 2018 nicht auswertbar, aufgeführte Werte sind Stichtagszahlen zum November des Jahres
*** Wert ermittelt als einfache Diversion Gesamtaufwand durch Fallzahlen
Der vergleichsweise hohe Anstieg der Aufwendungen im Jahre 2018, dem Jahr des Projektbeginns, ist auch auf Entwicklungen im Schuljahr 2017/2018 zurückzuführen und nicht hauptursächlich in dem Projekt selbst begründet. Gleichwohl musste der Budgetansatz in 2018 angepasst werden, danach war er auskömmlich.
ei dem Budget handelt es sich um ein Budget von Fachleistungsstunden, welche der jeweiligen ReKo für die Umsetzung der Leistungen zur Verfügung stehen. In 2019 und 2020 weiter steigende Aufwendungen sind auf steigende Leistungsentgelte zurückzuführen.
Entwicklung des Aufwandes für Schulbegleitung im Vergleich mit den anderen Kreisen in Schleswig-Holstein
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde weist bei moderat steigenden Fallzahlen eine im Vergleich niedrige Falldichte auf.
Durch eine qualitative Evaluation in Form von strukturierten Interviews wurden Entwicklungspotenziale z.B. im Bereich der Kommunikation auf Seiten der Schule sichtbar und in der strukturellen Weiterentwicklung des Projektes bedacht. Die Hilfe „Schulbegleitung“ wurde insgesamt von allen Projektbeteiligten als wirksam beurteilt und die Zusammenarbeit als positiv empfunden. Insbesondere die Einbindung der Förderzentren und der Schulleitungen führten demnach zu einer höheren Akzeptanz und besseren Einbindung der Hilfen in den Schulalltag.
Die Projektleitung im Fachbereich Jugend- und Familie wird künftig mit einer Vollzeitstelle ausgestattet (bislang 0,5 Stellenanteile). Durch den hohen Arbeitsaufwand war es im Projektzeitraum zum Teil zu Verzögerungen bei der Erstellung der Hilfepläne und der Auszahlung der Leistungsentgelte gekommen.
Die Steuerungsgruppe entschied auf Grundlage der Evaluation, dem Jugendhilfeausschuss vorzuschlagen, an dem Projekt festzuhalten und es auch für die kommenden drei Jahre (bis Sommer 2024) in ähnlicher Struktur fortzusetzen.
Welche Veränderungen werden ab Schuljahr 2021/22 vorgeschlagen?
Die Steuerungsgruppe des Projektes spricht sich aufgrund der erfolgreichen Umsetzung des Projekts für eine Erweiterung der Zielgruppe zunächst auf Schülerinnen und Schüler der 11 Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe aus. Dadurch werden künftig ca. 100 zusätzliche leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche durch das Projekt erreicht werden. In einem weiteren Schritt soll dann bis 2022 zusätzlich geprüft werden, ob sich auch Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe an dem Projekt beteiligen wollen.
Ab dem Schuljahr 2021/22 sollen außerdem sämtliche Fälle aus dem Verfahren Übergang Kita-Grundschule (vorläufige Hilfen gem. § 27 II SGB VIII) in das Projekt implementiert werden. Dies macht einen Umfang von ca. 30 Schüler/-innen pro Schuljahr aus.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Neuauflage des Projektes „Inklusive Beschulung“ in der in der vorgelegten Rahmenvereinbarung festgelegten Form. Dem Jugendhilfeausschuss wird jährlich, jeweils vor den Sommerferien, über den Fortgang des Projektes berichtet“
Finanzielle Auswirkungen
Relevanz für den Klimaschutz:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Durch das Projekt entsteht kein zusätzlicher Aufwand für den Kreishaushalt. Vielmehr trägt es durch seinen kooperativen Ansatz dazu bei, Hilfen zielgenauer und unter verbesserter Einbindung schulischer Ressourcen gestalten zu können. Das führt zu einem nicht konkret bezifferbaren Minderaufwand für den Kreis für die Erbringung der Leistung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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171,7 kB
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