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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/912

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern.r jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu benennen bzw. zu wählen. Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrates, wenn das originäre Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet.

 

Laut § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags entsendet der Kreis neben dem Vorsitzenden des Umwelt- und Bauausschusses 2 weitere Vertreter*innen in den Aufsichtsrat.

 

Die Gesellschafterversammlung wählt daneben gemäß § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages auf Vorschlag der Gesellschafter 9 weitere Aufsichtsratsmitglieder, von denen höchstens 3 aus den Reihen des Gesellschafters Kreis Rendsburg-Eckernförde stammen dürfen. Auch diese 3 Personen und ihre jeweilige Vertretung sind vom Kreistag als Vorschlag in die Gesellschafterversammlung einzubringen.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten.

 


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die sich aus der Beratung ergebenden zwei Personen und ihre jeweilige Vertretung als Vertreter*innen in den Aufsichtsrat der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH zu entsenden.

 

Der Kreistag beschließt, weitere drei Personen und ihre jeweilige Vertretung als Vorschlag zur Wahl in den Aufsichtsrat in die Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH einzubringen.
 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt
 

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