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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/909

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Gemäß § 15 des Brandschutzgesetzes vom 10.02.1996 (GVOBl. Schl.-H.S. 200) zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 02.05.2018 (GOVBl.Schl.-H. S. 162) wählt die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Rendsburg-Eckernförde für sechs Jahre die Kreiswehrführung sowie deren Stellvertretung.

 

Der stellvertretende Kreiswehrführer, Herr Fritz Kruse wird mit Wirkung vom 30.06.2021 auf eigenen Wunsch von den Aufgaben entbunden. Dadurch muss eine Neuwahl der stellvertretenden Kreiswehrführung erfolgen.

 

Die Kreiswehrführung sowie ihre Stellvertretung werden in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Die Wahl bedarf gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Zustimmung des Kreistages.

 

Die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes wird auf der Grundlage der Regelungen zur Durchführung der Wahlen gemäß der Satzung des Verbandes vom 25.03.2019 und den Regelungen des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung per Briefwahl am 28.05.2021 eine neue Stellvertretung der Kreiswehrführung wählen.

 

Die am 28.05.2021 gewählte Person wird dem Kreistag im Nachgang zu dieser Vorlage mitgeteilt.

 

Auf der Grundlage der Zustimmung des Kreistages würde dann die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 01.07.2021 für die Dauer von 6 Jahren erfolgen.


 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der Wahl der am 28.05.2021 per Briefwahl durch die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes gewählten Stellvertretung der Kreiswehrführung und der Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 01.07.2021 für die Dauer von 6 Jahren zu.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

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