Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/887
Grunddaten
- Betreff:
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Nachtragshaushalt 2021 - 2. Nachtrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Sabine Groeper
- Ansprechpartner/in:
- Groeper, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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27.05.2021
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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14.06.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
In den Haushalt 2021 wurden Haushaltsmittel für die Schulanbauten der Schule am Noor in Eckernförde und des BBZ am NOK eingeplant. Es wurden jeweils Baukosten in Höhe von 1 Mio. Euro in den Haushalt 2021 eingeplant sowie für das BBZ am NOK eine Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 627.600 Euro. Bei beiden Bauvorhaben wurde ein Sperrvermerk in den Haushalt 2021 aufgenommen: Freigabe der Mittel nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen gemäß GemHVO-Doppik (Leistungsphase 1-3). Grundlage dieser Planung war ein von der Schulleitung ausgearbeitetes und vorgelegtes Raumprogramm sowie eine erste grobe Planung des Fachdienstes Gebäudemanagement.
Im Rahmen der weiteren Planung haben sich für die Schule am Noor in Eckernförde Gesamtkosten in Höhe von 2.788.200 Euro ergeben – siehe auch VO/2021/801. Dies verteilen sich folgendermaßen
2021 = 350.000 Euro
2022 = 1.780.000 Euro
2023 = 658.200 Euro
Die weitere Planung für das BBZ am NOK hat Gesamtkosten in Höhe von 3.179.000 € ergeben- siehe auch VO/2021/797. Diese verteilen sich wie folgt:
2021 = 640.000 Euro
2022 = 2.400.000 Euro
2023 = 139.000 Euro
Die sich aus den veränderten Gesamtkosten ergebenden Veranschlagungen wurden in den Teilhaushalt 111403 (Gebäudemanagement) aufgenommen. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen reduzieren sich 2021 um insgesamt 1.010.000 Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 und 2023 erhöhen sich um 4.349.600 Euro.
Weiterhin wird die imland gGmbH weitere 9 Mio. Euro im 3. Quartal 2021 zur finanziellen Stärkung benötigen. Dieser Betrag wurde im 2. Nachtragshaushalt 2021 im Teilhaushalt 411102 in Form einer Einzahlung in die Kapitalrücklage eingeplant.
Gegenüber dem 1. Nachtrag 2021 verändern sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit (§ 1 der Haushaltssatzung) sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (§ 2 der Haushaltssatzung).
| Stand 1. Nachtrag 2021 | Stand 2. Nachtrag 2021 | Veränderung |
In § 1 2. Im Finanzplan |
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Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 38.636.800 | 46.626.800 | 7.990.000 |
In § 2 |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 9.781.300 | 14.130.900 | 4.349.600 |
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 07.05.2021) und den in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.05.2021 gefassten Beschlüssen zu beschließen.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 07.05.2021) und den in der Sitzung des Kreistages am 14.06.2021 gefassten Beschlüssen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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391,8 kB
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