Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/887

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

In den Haushalt 2021 wurden Haushaltsmittel für die Schulanbauten der Schule am Noor in Eckernförde und des BBZ am NOK eingeplant. Es wurden jeweils Baukosten in Höhe von 1 Mio. Euro in den Haushalt 2021 eingeplant sowie für das BBZ am NOK eine Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 627.600 Euro. Bei beiden Bauvorhaben wurde ein Sperrvermerk in den Haushalt 2021 aufgenommen: Freigabe der Mittel nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen gemäß GemHVO-Doppik (Leistungsphase 1-3). Grundlage dieser Planung war ein von der Schulleitung ausgearbeitetes und vorgelegtes Raumprogramm sowie eine erste grobe Planung des Fachdienstes Gebäudemanagement.

 

Im Rahmen der weiteren Planung haben sich für die Schule am Noor in Eckernförde Gesamtkosten in Höhe von 2.788.200 Euro ergeben – siehe auch VO/2021/801. Dies verteilen sich folgendermaßen

2021 =    350.000 Euro

2022 = 1.780.000 Euro

2023 = 658.200 Euro

 

Die weitere Planung für das BBZ am NOK hat Gesamtkosten in Höhe von 3.179.000 € ergeben- siehe auch VO/2021/797.  Diese verteilen sich wie folgt:

2021 =    640.000 Euro

2022 = 2.400.000 Euro

2023 =    139.000 Euro

 

Die sich aus den veränderten Gesamtkosten ergebenden Veranschlagungen wurden in den Teilhaushalt 111403 (Gebäudemanagement) aufgenommen. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen reduzieren sich 2021 um insgesamt 1.010.000 Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 und 2023 erhöhen sich um 4.349.600 Euro.

 

Weiterhin wird die imland gGmbH weitere 9 Mio. Euro im 3. Quartal 2021 zur finanziellen Stärkung benötigen. Dieser Betrag wurde im 2. Nachtragshaushalt 2021 im Teilhaushalt 411102 in Form einer Einzahlung in die Kapitalrücklage eingeplant.

 

Gegenüber dem 1. Nachtrag 2021 verändern sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit (§ 1 der Haushaltssatzung) sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (§ 2 der Haushaltssatzung).

 

 

Stand

1. Nachtrag 2021

Stand

 2. Nachtrag 2021

Veränderung

In § 1

2. Im Finanzplan

 

 

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

38.636.800

46.626.800

7.990.000

In § 2

 

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

9.781.300

14.130.900

4.349.600

 

 

 


 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 07.05.2021) und den in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.05.2021 gefassten Beschlüssen zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 in der Fassung der beigefügten Haushaltsunterlagen (Stand: 07.05.2021) und den in der Sitzung des Kreistages am 14.06.2021 gefassten Beschlüssen.
 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: entfällt


 

 

Finanzielle Auswirkungen: siehe Sachverhalt


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...