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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/842-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Umwelt- und Bauausschuss hat sich in der seiner Sitzung am 29.04.2021 mit dem Antrag der Gemeinde Schwedeneck befasst und die Klimaschutzagentur um weitergehende Informationen gebeten. Über diesen Antrag soll in der Sitzung vom 20.05.2021 erneut beraten werden.

 

Die weitergehenden Information der Klimaschutzagentur sind in der Anlage beigefügt.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, Mittel aus dem Klimaschutzfonds für den Antrag der Gemeinde Schwedeneck in Höhe von 124.333,61 Euro unter dem Vorbehalt zu gewähren, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 14.06.2021 einer Änderung der Richtlinie im Bereich der Förderquote von 20% auf 30% zustimmt.

 

Stimmt der Kreistag der Änderung in der Richtlinie nicht zu, empfiehlt der Umwelt- und Bauausschuss der Hauptausschuss, Mittel aus dem Klimaschutzfonds für den Antrag der Gemeinde Schwedeneck in Höhe von 82.889,07 Euro zu gewähren.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.


 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der beantragten Maßnahmen macht Mittel in Höhe von bis zu 124.333,61 Euro aus.

 

Für die Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen sind im Haushalt 2021 insgesamt 750.000 Euro vorgesehen. Zudem stehen übertragene Mittel aus dem Jahr 2020 in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung. Anträge wurden bisher nicht bewilligt, sodass demnach insgesamt noch 1,0 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

 

Soweit der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 27.05.21 Mittel in Höhe von insgesamt 112.098 Euro für den Schulverband Fleckeby und die Gemeinde Timmaspe bewilligt (VO/2021/842-001), stünden Im Haushaltsjahr 2021 nach Bewilligung dieses Antrags für weitere Förderungen noch insgesamt 763.568,39 Euro zur Verfügung.


 

 

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Anlagen

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