Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/839-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Zeitplan für den Haushalt 2022; Alternativer Zeitplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Sabine Groeper
- Ansprechpartner/in:
- Groeper, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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27.05.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2021 legte die Verwaltung den Zeitplan für den Haushalt 2022 vor. Dabei wurde für die Aufstellung des Haushalts 2022 von einem „normalen“ Haushaltsaufstellungsverfahren mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 durch den Kreistag im Dezember ausgegangen. (VO/2021/839). Die Verwaltung wurde gebeten, einen alternativen Zeitplan für die Aufstellung des Haushalts 2022 vorzulegen. Dieser ist anliegend beigefügt und geht von der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 durch den Kreistag im März 2022 aus.
Im Einzelnen gehen die beiden Zeitpläne von folgenden Terminen aus:
Bezeichnung | Zeitplan Haushalt 2022 | Alternativer Zeitplan Haushalt 2022 |
Wesentliche Haushaltspositionen (WHP) - Vorstellung der Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs bei der Politik | 25.10.2021 | 13.01.2022 |
Vorstellung der Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs beim Gemeindetag | 26.10.2021 | 14.01.2022 |
Aufbereitung des Haushaltsentwurfes 2022 einschl. WHP-Präsentation für das Internet | 26.10.2021 | 13.01.2022 |
Beratung Haushalt 2022 in den Fraktionen | 44./45. KW 2021 (02.11-14.11.2021) | 2./3. KW 2022 (13.01.-23.01.2022) |
Beratung Haushalt 2022 in den Ausschüssen Januar/Februar 2022 | 46./47. KW 2021 (15.11.-24.11.2021 | 04./05. KW 2022 (24.01.-04.02.2021) |
Erstellung der Haushaltsvorlage für Hauptausschuss und Kreistag | Bis 26.11.2021 | Bis 08.02.2021 |
Beratung im Hauptausschuss über den Haushalt 2022 | 02.12.2021 | 07. KW 2022 (14.-18.02.2021)
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Beratung im Kreistag über den Haushalt 2022 | 13.12.2021 | 09. KW 2022 (28.02.-04.03.2021) |
Hinweis zur vorläufigen Haushaltsführung:
Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2022 im 1. Quartal 2022 wird zu einer Phase der vorläufigen Haushaltsführung führen. In dieser Zeit gelten die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 57 Kreisordnung in Verbindung mit § 81 Gemeindeordnung. Danach dürfen
- Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung der Kreis rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortsetzung notwendigen Aufgaben unaufschiebbar sind. Der Kreis darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen.
- Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden,
- Kredite umgeschuldet werden.
Eine Entscheidung über die Aufstellung des Haushalts 2022 nach dem „normalen“ bzw. alternativen Zeitplan müsste in der Sitzung des Hauptausschusses am 12. August 2021 getroffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,4 kB
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