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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/839-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2021 legte die Verwaltung den Zeitplan für den Haushalt 2022 vor. Dabei wurde für die Aufstellung des Haushalts 2022 von einem „normalen“ Haushaltsaufstellungsverfahren  mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 durch den Kreistag im Dezember ausgegangen. (VO/2021/839). Die Verwaltung wurde gebeten, einen alternativen Zeitplan für die Aufstellung des Haushalts 2022 vorzulegen. Dieser ist anliegend beigefügt und geht von der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 durch den Kreistag im März 2022 aus.

 

Im Einzelnen gehen die beiden Zeitpläne von folgenden Terminen aus: 

 

Bezeichnung

Zeitplan Haushalt 2022

Alternativer Zeitplan Haushalt 2022

Wesentliche Haushaltspositionen  (WHP) - Vorstellung der Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs bei der Politik

25.10.2021

13.01.2022

Vorstellung der Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs beim Gemeindetag

26.10.2021

14.01.2022

Aufbereitung des Haushaltsentwurfes 2022 einschl. WHP-Präsentation für das Internet

26.10.2021

13.01.2022

Beratung Haushalt 2022 in den Fraktionen

44./45. KW 2021

(02.11-14.11.2021)

2./3. KW 2022

(13.01.-23.01.2022)

Beratung Haushalt 2022 in den Ausschüssen Januar/Februar 2022

46./47. KW 2021

(15.11.-24.11.2021

04./05. KW 2022 (24.01.-04.02.2021)

Erstellung der Haushaltsvorlage für Hauptausschuss und Kreistag

Bis 26.11.2021

Bis 08.02.2021

Beratung im Hauptausschuss über den Haushalt 2022

02.12.2021

07. KW 2022

(14.-18.02.2021)

 

Beratung im Kreistag über den Haushalt 2022

13.12.2021

09. KW 2022

(28.02.-04.03.2021)

 

Hinweis zur vorläufigen Haushaltsführung:

Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2022 im 1. Quartal 2022 wird zu einer Phase der vorläufigen Haushaltsführung führen. In dieser Zeit gelten die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 57 Kreisordnung in Verbindung mit § 81 Gemeindeordnung. Danach dürfen

 

-          Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung der Kreis rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortsetzung notwendigen Aufgaben unaufschiebbar sind. Der Kreis darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen.

-          Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden,

     -     Kredite umgeschuldet werden.

 

Eine Entscheidung über die Aufstellung des Haushalts 2022 nach dem „normalen“ bzw. alternativen Zeitplan müsste in der Sitzung des Hauptausschusses am 12. August 2021 getroffen werden.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: keine


 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine


 

 

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Anlagen

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