Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/853
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die Trägerversammlung und Beiratssitzung beim Jobcenter Rendsburg-Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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14.06.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Nach § 4 der Vereinbarung über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zwischen den Agenturen für Arbeit und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht die Trägerversammlung aus sechs Mitgliedern. Davon entfallen je drei Vertretungen auf die Agentur für Arbeit und den Kreis Rendsburg-Eckernförde, für die jeweils auch persönliche Vertretungen zu benennen sind.
Neben zwei Kreistagsabgeordneten waren mit Beschluss des Kreistages vom 29.06.2020 für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zuletzt auch die Juristin des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit, Frau Antonia Burgmann, Mitglied sowie der Leiter des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit, Herr Dr. Jonathan Fahlbusch, stellvertretendes Mitglied in der Trägerversammlung.
Im örtlichen Beirat des Jobcenters Rendsburg-Eckernförde war neben drei Kreistagsabgeordneten ebenfalls Frau Burgmann für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vertreten.
Frau Burgmann scheidet zum 30.06.2021 aus den beiden Gremien aus. Herr Dr. Fahlbusch ist bereits zum 30.03.2021 ausgeschieden.
Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertretungen für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.
Entsprechend vorstehender Regeln soll die Nachfolge von Frau Burgmann wieder mit einer Frau erfolgen.