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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/828

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Auf mehrheitliche Empfehlung des SSKB hat der Kreistag beschlossen, jeweils 250.000€ in die Haushalte 2021 und 2022 für die Sportstättenförderung einzustellen.

 

Die dazu erforderliche Richtlinie wurde erneut mit dem KSV und dem Vorsitzenden des Gemeindetages erörtert und nur minimal zu der in den Jahren 2018 – 2020 geltenden Richtlinie angepasst.

 

Eine Trennung zwischen kommunalen und vereinseigenen Anträgen soll aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht erfolgen. Ziel ist es, dass die Mittel vollständig gebunden werden.

 

Die Bagatellgrenze bleibt bei Gesamtmaßnahmenkosten von 5.000 € bestehen, eine maximales Maßnahmenvolumen von 100.000 € wird (unabhängig von der tatsächlichen Höhe) für die Berechnung zu Grunde gelegt.

 

Der KSV schlägt vor, die Förderquote von 20% auf 30% zu erhöhen, um Anreize zu schaffen. Die maximale Fördersumme je Maßnahme läge somit bei 20.000 oder 30.000 €.

 

Vorteile sind ein größerer Anreiz für die Antragsteller*innen sowie ein schnelleres Abschöpfen der zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Nachteile sind die Besserstellung der Maßnahmen ab 2021 zu den geförderten Maßnahmen in 2018 – 2020 sowie das Risiko der Nichtauskömmlichkeit der Mittel bei vielen Antragsteller*innen in den Jahren 2021 – 2022.

 

Die Beratung zur Festlegung der Quote soll im Fachausschuss erfolgen. 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung empfiehlt / der Kreistag beschließt, die Richtlinie zur Sanierung von Sportstätten im Kreis für die Jahre 2021 – 2022 umzusetzen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

keine
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im  Rahmen der in den Haushalten 2021 und 2022 zur Verfügung gestellten Mittel, insgesamt maximal 500.000€ (p.A. 250.000€).
 

 

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Anlagen

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