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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/821

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 04.02.2021/Kreistages vom 01.03.2021 zum Haushaltsplan 2021 sind die sich nach der Neufassung des Landesrahmenvertrages Pflegestützpunkte zusätzlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Einrichtung einer mobilen Beratungseinheit bestimmt worden.

 

Die mobile Beratung erweitert das Aufgabenspektrum des Hauptpflegestützpunktes und verändert seine personelle Besetzung. Beides führt zu einem Änderungsbedarf der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Errichtung und Förderung eines kreisweiten Pflegestützpunktes mit fünf Nebenstellen. Die geltende Richtlinie und die geplante Neufassung sind in Form einer Synopse als Anlage beigefügt.

 

Da sich die Pauschalen, die der Finanzierung des Pflegestützpunktes nach dem Landesrahmenvertrag Pflegestützpunkte zugrunde liegen, in der Höhe jährlich ändern, ist in dem Entwurf der Neufassung (Anlage 2 zur Richtlinie) vorgesehen, die Angaben auf die Bestandteile der Pauschale (Personalkosten, Verwaltungsgemein-kosten und Sachkostenpauschale) zu beschränken.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Errichtung und Förderung eines kreisweiten Pflegestützpunktes mit fünf Nebenstellen zu beschließen.

 

  1. Der Kreistag beschließt die Neufassung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Errichtung und Förderung eines kreisweiten Pflegestütz-punktes mit fünf Nebenstellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Geplant ist der Einsatz eines Elektrofahrzeugs.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 46.000€
 

 

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Anlagen

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