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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/885

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Keine

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2020 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2019 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 08. Dezember 2020 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 22. Dezember 2020 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Mit der beigefügten Prioritätenliste legt die Verwaltung dem Ausschuss die Maßnahmen zur Beratung vor, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschussses beantragt wurden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Eine Beschlussfassung über die Empfehlung der Maßnahmen erfolgt nach Beratung im Ausschuss.

Der SSKB empfiehlt dem Hauptausschuss zu beschließen, die in der beigefügten Liste dargestellten Maßnahmen mit Mitteln aus dem Jahresüberschuss 2019 der Förde Sparkasse zu unterstützen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

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Anlagen

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