Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/828
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Sanierung von Sportstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Christina Mönke
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung
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Beratung
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17.05.2021
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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14.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf mehrheitliche Empfehlung des SSKB hat der Kreistag beschlossen, jeweils 250.000€ in die Haushalte 2021 und 2022 für die Sportstättenförderung einzustellen.
Die dazu erforderliche Richtlinie wurde erneut mit dem KSV und dem Vorsitzenden des Gemeindetages erörtert und nur minimal zu der in den Jahren 2018 – 2020 geltenden Richtlinie angepasst.
Eine Trennung zwischen kommunalen und vereinseigenen Anträgen soll aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht erfolgen. Ziel ist es, dass die Mittel vollständig gebunden werden.
Die Bagatellgrenze bleibt bei Gesamtmaßnahmenkosten von 5.000 € bestehen, eine maximales Maßnahmenvolumen von 100.000 € wird (unabhängig von der tatsächlichen Höhe) für die Berechnung zu Grunde gelegt.
Der KSV schlägt vor, die Förderquote von 20% auf 30% zu erhöhen, um Anreize zu schaffen. Die maximale Fördersumme je Maßnahme läge somit bei 20.000 oder 30.000 €.
Vorteile sind ein größerer Anreiz für die Antragsteller*innen sowie ein schnelleres Abschöpfen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Nachteile sind die Besserstellung der Maßnahmen ab 2021 zu den geförderten Maßnahmen in 2018 – 2020 sowie das Risiko der Nichtauskömmlichkeit der Mittel bei vielen Antragsteller*innen in den Jahren 2021 – 2022.
Die Beratung zur Festlegung der Quote soll im Fachausschuss erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,6 kB
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