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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/858

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Das neue Kindertagesstättengesetz (KitaG) sieht in § 46 Mindesthöhen für den Anerkennungsbetrag zur Förderung der Kindertagespflege vor. Weist die Tagespflegeperson gemäß § 46 (2) KitaG nach, dass sie vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege in einem qualifizierten Lehrgang mit mindestens 300 Unterrichtsstunden erworben hat oder über eine pädagogische Berufsausbildung verfügt, beträgt der Anerkennungsbetrag mindestens 0,32 je Kind und Stunde mehr gegenüber den Tagespflegepersonen, die über die bisher übliche Grundqualifikation von 160 Unterrichtstunden verfügen. Auch kündigt das Land an, dass die Qualifizierungskurse mit 300 Unterrichtsstunden für neue Tagespflegepersonen zukünftig verpflichtend durchgeführt werden sollen (mit einem Bestandschutz für langjährige Tagespflegepersonen, die die Aufstockung nicht mehr durchführen möchten).

 

Bisherige Qualifizierung im Kreis:

 

Die Tagespflegepersonen werden seit September 2019 durch die Evangelische Familienbildungsstätte Rendsburg mittels des 160-stündigen Grundkurses qualifiziert. Der Kurs ist für die Teilnehmer kostenfrei, da der Jugendhilfeausschuss beschlossen hat, die Kosten der Qualifizierung zu übernehmen (Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des Angebotes). Laut dem Bundesverband der Kindertagespflege war es bereits 2020 das Ziel, die Kurse auf 300 Unterrichtsstunden umgestellt zu haben, um den Tagespflegepersonen eine vertiefte Ausbildung zu ermöglichen und die Qualität in der Kindertagespflege zu steigern.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde sollte sich für die Zukunft neu aufstellen und den neuen Tagespflegepersonen eine entsprechend vertiefte Qualifizierung anbieten. Insbesondere, da durch diese Vertiefung ein höherer Förderbetrag nach § 23 SGB VIII gezahlt werden kann. Hierzu sollte der zur Qualifizierung ausgewählte Träger um ein zukunftsfähiges Qualifizierungskonzept ab 2022 gebeten werden, insbesondere unter Darlegung der dafür notwendigen Kosten.

 

Kurzfristig kann der Kreis einen Kurs zur Erprobung anbieten für Tagespflegepersonen, die einen Grundkurs mit Zertifikat abschlossen haben. Diese können einen Aufbaukurs nach dem QHB (Qualitätshandbuch) durchführen, den der Maßnahmenträger anbietet.

Der Kurs setzt sich aus 160 Stunden Grundlagen und 140 Stunden Aufbauwissen zusammen.

 

Derzeit besitzen ca. 22 % der im Kreis tätigen Tagespflegepersonen eine pädagogische Ausbildung. Von diesen arbeiten 36 % als angestellte Tagespflegepersonen in der institutionellen Tagespflege. Lediglich 15 % der selbständigen Tagespflegepersonen haben eine pädagogische Ausbildung bzw. eine pädagogische Zusatzqualifikation. Der Bedarf an einem Aufbauseminar wäre somit vorhanden, viele haben bereits ein Interesse bekundet.

 

Kosten des Seminars:

 

Auf Anfrage der Fachberaterin hat die Familienbildungsstätte für einen Aufstockungskurs von 140 Stunden sowie 80 Stunden in Selbstlerneinheiten einen Preis von 17.820 € veranschlagt. Es können 16 Tagespflegepersonen teilnehmen. Eine Förderung von 10.000 € durch Landesmittel steht zur Verfügung. Zudem konnte bisher nur ein Grundqualifizierungskurs für 2021 geplant werden, so dass auch die zur Verfügung stehenden Kreismittel für die Qualifizierung in Höhe von 20.000 € noch nicht ausgeschöpft sind.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den vorgeschlagenen Aufbaukurs als einmaliges Modell in 2021 zu fördern und für die Tagespflegepersonen nach festen Kriterien zur Auswahl auszuschreiben. Der Maßnahmenträger sollte für 2022 rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen ein Konzept für eine neue Grundqualifizierung sowie entsprechende Aufbaukurse langjähriger Tagespflegepersonen vorlegen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Qualifizierung der Tagespflegepersonen in 2021 einmalig durch ein Aufbauseminar zur Grundqualifizierung zu fördern und beauftragt die Verwaltung für die kommenden Jahre ein Angebot für ein neues Qualifizierungskonzept durch den Maßnahmenträger einzuholen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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