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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/861

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat mit VO/2021/732 einstimmig die Weiterentwicklung von 2 neuen Projekten zu Familienzentren mit einer Förderung von 15.000 € für 3 Jahre im Kreis beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen Überblick zum Bestand und zur Förderung von Familienzentren im Land zu geben.

 

Der Kreis selbst fördert den Auf- und Ausbau von Familienzentren seit 2011 mit zunächst 5.000 € jährlich für 3 Jahre als Anschubfinanzierung. Dieser Betrag wurde mittlerweile auf 15.000 € für jeweils 3 Jahre angehoben. Die Ausschreibung der neuen Projekte 2021 läuft bis zum Sommer, so dass im Ausschuss im September eine Auswahl anhand der eingegangenen Interessenbekundungen getroffen werden kann.

 

Seit 2014 fördert auch das Land Schleswig-Holstein die Weiterentwicklung von Anlaufstellen im Sozialraum zu Familienzentren. Zunächst standen hierfür rund 3,5 Mio. € zur Verfügung, die durch Mittel für integrative Maßnahmen auf 5,5 Mio. anwuchsen. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde eine neue Förderrichtlinie erlassen, die ein stark vertieftes Antragsverfahren sowie ein umfangreiches Berichtswesen von den Trägern erwartet. Die Mittel in Höhe von 5,5 Mio. € werden nun gemeinsam verwaltet und müssen nicht getrennt nach Schwerpunkten abgerufen werden.

 

Das Land macht deutlich, dass es sich bei der Zuwendung – ähnlich wie bei der Kreisförderung – um eine Anschubfinanzierung handelt.

Die Mittel werden gleichmäßig nach festgelegten quantitativen Kriterien anhand der Bevölkerungsstruktur auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe verteilt, die diese in eigener Zuständigkeit an die Projekte weitergeben dürfen. Die Anzahl der Projekte je örtlichen Träger spielt dabei für die Verteilung der Landesmittel keine Rolle. Grundsätzlich erwartet das Land, dass sich auch die Kommunen (also der Kreis und die Standortgemeinden) an den Projekten beteiligen, wenn diese den Aufbau eines Projektes an einem Standort befürworten.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat nunmehr 17 Familienzentren, von denen sich 2 noch im Aufbau befinden und die Landesmittel nicht beantragt haben. Kritik von den Trägern gibt es dahingehend, dass die zur Verfügung stehenden Landesmittel auf immer mehr Projekte verteilt werden müssen.

 

Eine landesweite Übersicht kann wie folgt gegeben werden:

 

Örtlicher Träger der JH

Mittelzuweisung Land in €

Anzahl Familienzentren

Flensburg

216.500

7

Kiel

558.300

12

Lübeck

444.000

18

Neumünster

160.000

6

Dithmarschen

186.000

4

Herzogtum Lauenburg

383.000

7

Nordfriesland

277.000

7

Ostholstein

302.000

8

Pinneberg

593.700

9

Plön

219.000

6

Rendsburg-Eckernförde

475.000

17

Schleswig

394.000

13

Segeberg

374.500

8

Norderstedt

185.000

4

Steinburg

236.700

5

Stormarn

494.500

12

 

Eine Vergleichbarkeit der Projekte in den verschiedenen Regionen des Landes kann nicht erwartet werden. Die Projekte werden bedarfsorientiert an den Sozialraum ausgerichtet aufgebaut, die tatsächlichen Mittelabflüsse oder Mittelverwendungen anderer Kreise sind nicht bekannt.

 

Die Verteilung der Landesmittel für den Kreis erfolgte entsprechend der vereinbarten Kriterien. Ein Abschlag für 2021 wurde bereits ausgezahlt, da sich das Antragsverfahren 2021 beim Land als erneut sehr zeitintensiv in Bezug auf die Beratung der Träger darstellte. Alle Antragsunterlagen der Projekte liegen dem Land zur Entscheidung vor.

 

Die Richtlinie des Landes, die Kreiskarte der Familienzentren sowie die Mittelverteilung im Kreis sind in der Anlage beigefügt.

 

Perspektive und Ziel für den Kreis sollte sein, die Qualität der Zusammenarbeit mit den Familienzentren verbindlich zu erhöhen und eine Fortsetzung der Landesförderung über das Jahr 2021 hinaus zu erhalten.

 

Eine Befragung des Landes hat folgende inhaltlichen Ergebnisse geliefert, die für eine weitere Betrachtung im Kreis Grundlage sein können.

 

 

 

 

 

Befragt nach den drei wichtigsten Kooperationspartnern im Kreisgebiet antworteten die Kreise/ Städte wie folgt:

 

Befragt nach den drei wichtigsten Zielgruppen im Kreisgebiet antworteten die Kreise/ Städte wie folgt:

 

Die drei am häufigsten benannten Handlungsfelder, die die Familienzentren bedienen sind:

 

Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme und Fortsetzung der fachlichen Erörterung zum Haushalt 2022 gebeten.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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