Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/834
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb des IT Servicedesk durch den IT-Zweckverband Kommunit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.2 IT-Management und Digitalisierung
- Bearbeiter/in:
- Kevin Kleinschmidt
- Ansprechpartner/in:
- Fiedler, Nina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.04.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachgruppe IT-Management betreuen gegenwärtig mit einer Personalstärke von 12 Personen zuzüglich einer Fachgruppenleitung den kompletten IT-Betrieb der Kreisverwaltung. Hiervon sind 10 Personen technische Administratoren. Zum technischen Betrieb der Kreisverwaltung gehören mittlerweile über 830 Bildschirmarbeitsplätze (Ende 2019 waren es noch ca. 750 Arbeitsplätze). Durch den deutlichen Zuwachs an Arbeitsplätzen sowie den durch die Corona-Pandemie entstandenen zusätzlichen Aufgaben (z. B. Videokonferenzen, digitaler Sitzungsdienst, mobiles Arbeiten, priorisierte technische Betreuung des Gesundheitsamtes, Entwicklung und Betrieb der Covid-19 Datenbank) stehen für den Bereich des Servicedesk (Hotline, 1st-Level-Support, Erstellen und Verwalten von Tickets) nur noch maximal 1 Person zur Verfügung.
Dies hat zur Folge, dass eine durchgängige Besetzung der IT-Hotline bei gleichzeitiger Wahrnehmung der übrigen administrativen Aufgaben zeitweise nicht mehr möglich ist.
Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, die mit dem Servicedesk verbundenen Aufgaben durch den Zweckverband Kommunit betreiben zu lassen.
Grundlage liefert ein erstelltes Angebot der Kommunit für die Ausschreibung und Besetzung von 3 Vollzeitstellen und die damit verbundenen Kosten.
Bei der Kalkulation hat sich die Kommunit an die von Kreis vorgegebenen Rahmenparameter gehalten und zum Zwecke der Transparenz die Personalkostentabelle aus 2020 des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein als Basis der Personalkostenberechnung genommen.
Danach ergibt sich eine Kostenkalkulation gem. Anlage.
Mit dieser Maßnahme wäre eine Umwandelung von Personalkosten in Sachkosten verbunden. Sollte eine Besetzung der Stellen bereits im aktuellen Haushaltsjahr möglich sein, würden anteilige Kosten aus dem laufenden Budget erstattet.
Der Auftrag an die Kommunit würde auf Grundlage des bereits gültigen öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 21.01.2019 über die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen ergehen.
Die Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Entscheidung über einen geplanten Beitritt zur Kommunit. Vielmehr entlastet sie den gegenwärtigen IT-Betrieb der Kreisverwaltung sowie die technische Betreuung der Arbeitsplätze durch das eigene Personal und sorgt für eine deutlich höhere Servicequalität bei den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung. Sollte es zu einem Beitritt zur Kommunit kommen, könnten die Erfahrungen aus dieser Maßnahme eine Betriebsübernahme vereinfachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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431,9 kB
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