Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/822
Grunddaten
- Betreff:
-
NAH.SH GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Klaus Behrens
- Ansprechpartner/in:
- Behrens, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.04.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Entfällt
2. Sachverhalt:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist ebenso wie die anderen Kreise und kreisfreien Städte mit 3,33 % (= 867,00 €) am Stammkapital der NAH.SH GmbH (NAH.SH) in Höhe von 26.010,00 € beteiligt. Hauptgesellschafter der NAH.SH ist das Land Schleswig-Holstein mit einer Beteiligung von 50 % (=13.005,00 €).
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums und der NAH.SH hat die vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der NAH.SH erarbeitet und einen neuen Vertragsentwurf erstellt. Neben einigen redaktionellen Änderungen sind insbesondere folgende Anpassungen vorgesehen:
- Anpassung des § 3 „Gegenstand des Unternehmens“ im Zusammenhang mit der Einrichtung eines „Kompetenzzentrums Mobilität“ bei der NAH.SH.
- Übertragung der Gesellschaftsanteile des „Zweckverbandes ÖPNV des Kreises Steinburg“ auf den Kreis Steinburg. Für diese Übertragung ist § 26 des Gesellschaftsvertrages anzupassen. Die Veräußerung von Geschäftsanteilen bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
- Mit der Neufassung des § 15 wird der ursprüngliche NAH.SH-Beirat durch einen neuen Beirat, in dem die Unternehmen, die öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein anbieten, vertreten sind, ersetzt.
Die zuständige Fachgruppe Mobilität des Kreises hat keine Einwendungen gegen die vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrags erhoben.
Die Synopse und der geänderte Gesellschaftsvertragstext wurden bereits durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Referat IV 36 – Kommunalaufsicht) geprüft.
Die Änderung des Gesellschaftszwecks ist gemäß § 108 GO SH bei der Kommunalaufsicht anzeigepflichtig; diese hat die vorgeschlagenen Änderungen geprüft und bereits auf ihr Widerspruchsrecht verzichtet.
Die Beschlussfassung fällt nach § 8 Abs. 3 Nr. 5 der Hauptsatzung in die Zuständigkeit des Hauptausschusses, weil die Höhe der Beteiligung an der NAH.SH GmbH lediglich bei 867,00 Euro liegt, also unterhalb der Grenze von 25.000,00 Euro.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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