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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/825

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat in gemeinsamer Trägerschaft mit den Pflegekassen mit Wirkung vom 01.01.2011 einen Pflegestützpunkt nach § 92 c SGB XI eingerichtet. Um die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreisgebietes Rendsburg-Eckernförde wohnortnah beraten zu können, wurde eine dezentrale Struktur gewählt, d.h., es wurden 5 Regionen gebildet, die von Nebenstellen mit  Sitz in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz, Flintbek sowie in Hohenwestedt betreut werden. Koordiniert wird die Arbeit vom  Hauptpflegestützpunkt im Kreishaus.

 

Im anliegenden Bericht (Anlage 1) wird dargestellt, wie sich die Inanspruchnahme des Pflegestützpunktes durch Pflegebedürftige und deren Angehörige entwickelt hat. Das als Anlage 2 beigefügte Konzept gibt einen Ausblick,  wie die ergänzend vorgesehene mobile Beratung  umgesetzt werden soll.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

./.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

./.
 

 

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Anlagen

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