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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/816

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Keine

 

 

2. Sachverhalt:

Am 13.11.2017 beschloss der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung die Einrichtung von Schulsozialarbeit an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung mit einem Zeitumfang von insgesamt 30 Stunden pro Woche.

 

Hierfür hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde maximal 45.000 € pro Haushaltsjahr, befristet für zunächst drei Schuljahre 2018/19, 2019/20 und 2020/21, zur Verfügung gestellt und über ein Ausschreibe- und Vergabeverfahren die Brücke Rendsburg e.V. als externen Sozialleistungsträger mit der Durchführung der Schulsozialarbeit vertraglich beauftragt.

 

Für die Schule Hochfeld, Rendsburg, stehen 12 Stunden pro Schulwoche und für die Schule am Noor, Eckernförde, und die Schule an den Eichen, Nortorf, jeweils 9 Stunden pro Schulwoche zur Verfügung, im Einzelnen sind es 2 Schultage für Hochfeld und 1,5 Schultage jeweils für Eckernförde und Nortorf.

 

Da zum Ende des Schuljahres 2020/21 grundsätzlich die Befristung endet, die anfänglichen Zweifel die bei Neueinführung der Schulsozialarbeit bestanden, sich aus der Sicht der Schulleitungen nicht bestätigt haben und die Unterstützung durch den Schulsozialarbeiter eine notwendige Aufgabe ist, wird die Fortführung der Schulsozialarbeit für die drei Förderzentren zweifelsfrei gesehen.

 

Da im Fachbereich Jugend und Familie zurzeit eine kreisweite Evaluation der Schulsozialarbeit aller Schularten stattfindet und das Ergebnis noch aussteht, u.a. das Corona-Pandemie-Ende noch nicht abzusehen ist, erfolgt in Abstimmung mit den Schulleitungen für das Schuljahr 2021/22 die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den drei Förderzentren, gemäß der vorhandenen Verträge unverändert mit dem Sozialleistungsträger mit 30 Stunden pro Woche, weiter. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 45.000 € jährlich sind im Jahr 2021 sowie in der mittelfristigen Haushaltsplanung eingestellt.

 

Das Evaluationsergebnis des Fachbereiches Jugend und Familie ist im Rahmen der Überprüfung des konkreten Stundenbedarfs einschließlich sämtlicher Personal-, Verwaltungs- und Sachkosten erneut in den jeweiligen Schulstandorten ab dem Schuljahr 2022/23 einzubeziehen.

 

Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung in der zweiten Jahreshälfte zur ergänzenden Beratung und Entscheidung vorgestellt.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

Keine


 

 

Finanzielle Auswirkungen: 45.000 €


 

 

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