Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/815
Grunddaten
- Betreff:
-
ÖPNV - Schülerbeförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Dr. Martin Kruse
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Kruse, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.03.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Mit der Implementierung des neuen Überlandverkehrs im Bereich des ÖPNV sind umfassende Veränderungen eingetreten. Diese Veränderungen betreffen auch maßgeblich die Schülerbeförderungen im Kreisgebiet und in die umliegenden Gebietskörperschaften.
So haben die für die Schülerbeförderung zuständigen Schulträger im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung es unternommen, den freigestellten Verkehr in Form von Bus- und Taxibeförderung zugunsten von Beförderungen im ÖPNV zurückzunehmen.
Festzustellen ist, dass es in vielen Bereichen zu besseren Verbindungen kommt, da alternative Verbindungen durch den Taktfahrplan entstanden sind.
In einigen Bereichen kommt es aber auch dazu, dass die vorherigen Schülerbeförderungen bis Dezember 2020 komfortabler waren, da sie nur auf die Beförderungen von Schülerinnen und Schülern ausgerichtet waren und nicht – wie der ÖPNV- verschiedene Bedürfnisse von verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Einklang zu bringen hatten.
Die Nutzung des ÖPNV im Rahmen der Schülerbeförderungen führt aber zu einer Steigerung der Effektivität und Effizienz des ganzen Systems und in vielen Bereichen zu einer finanziellen Entlastung der örtlichen Ebene, da freigestellte Verkehre kostenintensiver sind als Linienverbindungen, die regelmäßig fahren und für viele Bürgerinnen und Bürger offen sind.
Die Organisation der Schülerbeförderung ist nach § 114 Abs.1 SchulG SH grundsätzlich Aufgabe der örtlichen Schulträger. Aber auch die Kreisverwaltung erreichen Mitteilungen, in denen sich Eltern eine bessere oder die alte Verbindung wünschen.
Auch wenn – wie dargelegt- die Zuständigkeit der Schülerbeförderung grundsätzlich bei den Schulträgern liegt, geht die Kreisverwaltung mit den genannten Wünschen wie folgt um:
In der Fachgruppe Mobilität wird mit externer Planungsunterstützung in jedem Einzelfall geprüft, ob Abhilfen im Rahmen des ÖPNV geschaffen werden können. Ist eine Lösung gefunden worden, können diese möglicherweise zu sofort oder aber erst zu den geplanten Fahrplanwechsel zum 19.04.2021 oder 01.08.2021 umgesetzt werden. Eine unmittelbare Umsetzung in jedem Fall zu sofort ist aufgrund der Bedingungen auch zu anderen Linien innerhalb des Netzes oft nicht möglich.
Auch wenn sich die genannten Verbesserungswünsche innerhalb der Rahmen der Schülerbeförderungssatzungen befinden, schaut die Fachgruppe Mobilität, ob mit einfachen Mitteln eine Umplanung der Linie möglich ist, um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
Soweit Lösungen schon jetzt durch beispielsweise Verstärkerbusse geschaffen werden können, werden die Kosten aus dem Budget gedeckt, zumal diese keine Dauerlösungen sind, sondern zu den nächsten Fahrplanwechsel aufgehoben werden können.
Ist eine Lösung nicht möglich und/oder befindet sich der Verbesserungswunsch innerhalb der Schülerbeförderungssatzung, wird dies den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Schulträger abschließend mitgeteilt. Für die Fachgruppe ist dieser Aspekt deshalb wichtig, da an vielen Stellen der Eindruck entstehen könnte, dass der Kreis durch sein Handeln im Rahmen der Optimierung auch für die Schülerbeförderung zuständig sei.
Mit der beigefügten Tabelle legt die Verwaltung dem Regionalentwicklungsausschuss eine Übersicht der Änderungswünsche mit dem Stand 01.03.2021 vor. Diese wird fortlaufend aktualisiert und dem Regionalentwicklungsausschuss vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,4 kB
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