Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/757-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen;Genehmigung der vom Landrat getroffenen Eilentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Sabine Groeper
- Ansprechpartner/in:
- Groeper, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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15.02.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Begründung der Eilbedürftigkeit:
Zu den besonders gravierenden Einschnitten des derzeitigen Lockdowns zählt die Schließung der Schulen. Unter der Voraussetzung, dass die Entwicklung der Corona-Fallzahlen eine Schulöffnung vertretbar erscheinen lässt, sollten bereits jetzt in größtmöglicher Weise Vorkehrungen getroffen werden, um Schulunterricht in Präsenz wieder zu ermöglichen. Daher soll kurzfristig die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Schulen im Kreis erfolgen. Mit beginnenden Schulöffnungen sind gravierende Preissteigerungen und ein rückläufiges Angebot an entsprechenden Geräten zu erwarten. Um finanziellen Schaden vom Kreis abzuwenden und die Schulen möglichst frühzeitig mit geeigneten Luftreinigungsgeräten auszustatten, ist eine frühzeitige Entscheidung dringend notwendig.
3. Sachverhalt:
In der Vorlage VO/2021/757 wurde die Notwendigkeit der Beschaffung von Luftreinigungsgeräten mit Kosten bis zur Höhe von 500.000 € geschildert. Auf Antrag von CDU- und SPD-Kreistagsfraktion vom 03.02.2021 hat sich der Hauptausschuss in einer Sondersitzung am 04.02.2021 mit dem Vorgang beschäftigt und mit Mehrheit folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den außerplanmäßigen Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 € für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten zuzustimmen.
- Der Landrat wird gebeten, im Wege einer Eilentscheidung die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten bis zur Höhe von 500.000 € zu veranlassen.
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, eine vom Landrat getroffene Eilentscheidung zu genehmigen.
Am 05.02.2021 hat der Landrat die anliegend beigefügte Eilentscheidung gemäß § 51 Absatz 4 KrO getroffen. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind dem Kreistag unverzüglich mitzuteilen. Die Gründe können der Begründung der Eilbedürftigkeit unter 2. bzw. der beigefügten Eilentscheidung vom 05.02.2021 entnommen werden. Über die Art der Erledigung wird in der Sitzung des Kreistages am 15.02.2021 berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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556,5 kB
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