Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/752
Grunddaten
- Betreff:
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Haushalt 2021: Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde e.V. zur Einrichtung eines Notfallfonds für die Volkshochschulen zur Abwehr der Folgen der Corona-Krise in Höhe von 250.000 € im Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Hetzel, Sebastian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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08.02.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen vom 28.01.2021.
Verwaltungsseitig werden folgende Anmerkungen gemacht:
Wie in den Vorjahren ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 85.000 € für das Haushaltsjahr 2021 für die Bezuschussung der VHS veranschlagt worden.
Vorstellbar wäre, dass zunächst für die Volkshochschulen im Kreisgebiet Abschlagszahlungen erfolgen können. Damit kann die Arbeitsgemeinschaft die Weiterleitung an die Volkshochschulen zeitnah vornehmen, um somit evtl. auftretende Liquiditätsengpässe bei einzelnen Volkshochschulen vermeiden zu können.
Nach ergänzender Auskunft von Herrn Nordmann seien die verwaltungsseitig angedeuteten Abschlagszahlungen ein wichtiger Schritt im Rahmen der Regelförderung der Volkshochschulen im Kreis, jedoch könne das Defizit der einzelnen Mitgliedseinrichtungen nicht ausgeglichen werden.
Anhand des Antrages kann der beantragte Bedarf in Höhe von 250.000 € verwaltungsseitig nicht eingeschätzt und nicht überprüft werden. Hierzu teilte Herr Nordmann schriftlich der Verwaltung am 02.02.2021 mit, dass sich die Gesamtsumme des Notfallfonds sich aus den bisherigen Meldungen der Volkshochschulen zusammensetzt. Hierbei sei eine Rückstellung für weitere Ausfälle von weiteren Volkshochschulen im Kreis ebenfalls berücksichtigt worden. Die Höhe des Notfallfonds sei aus Sicht der Volkshochschulen ausreichend, um diesen Defizitausgleich vorzunehmen. Die Beantragung der Hilfen, die Darstellung des Defizits und Nachweislegung über den geprüften Jahresabschluss soll über jede einzelne Volkshochschule, die diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, erfolgen. Somit diene der Notfallfonds als Sicherheit zur Erhaltung der Existenz der Volkshochschulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Die reale Höhe der Inanspruchnahme des Fonds hänge jedoch von der weiteren Entwicklung der Coronasituation ab. Das könne leider im Augenblick niemand vorhersagen.
Herr Nordmann wies abschließend darauf hin, dass die Volkshochschulen im Kreis - sollte es ein Landesprogramm für die Förderung der Volkshochschulen geben - an erster Stelle entsprechende Anträge an das Land stellen würden. Aktuell sei dies aber nicht in Sicht.
Eine Anfrage beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein durch die Verwaltung, ob aufgrund der Coronakrise eine erneute Förderung seitens des Landes für die Volkshochschulen beabsichtigt sei, konnte bis zur Vorlagenerstellung nicht geklärt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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323,5 kB
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