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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/747

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Für die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde wurde in den vergangenen Monaten eine Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner durchgeführt. Erste Erkenntnisse hierzu wurden im Hauptausschuss am 21.01.2021 vorgestellt.

 

Zulassungsbehörde:

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge im Kreis Rendsburg-Eckernförde kontinuierlich zugenommen (2015-2019 = +8,3 %). Gleichzeitig ist die Zahl der Mitarbeitenden in der Zulassungsbehörde gesunken (2015-2019 = -12,3%).

 

Nachdem inzwischen die Personalbedarfsbemessung für die Zulassungsbehörde finalisiert wurde, zeichnet sich ein rechnerischer Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 2,78 Vollzeitstellen ab. Grundlage hierfür sind die Soll-Prozesse einerseits und die in „normalen“ Jahren zu erwartenden Kundenzahlen andererseits. Aus diesem Grund wurde in den anliegenden Berechnungen auf Durchschnittswerte aus den Jahren 2018/2019 abgestellt.

 

Die Abschlussdokumentation soll bis Anfang März vorliegen, was für die anstehenden Haushaltsberatungen allerdings zu spät wäre. Da aktuell noch gut eingearbeitete Kräfte bis zum 31.03.2021 in Diensten des Kreises stehen, die im zweiten Halbjahr 2020 als Verstärkung gewonnen werden konnten, soll möglichst kurzfristig eine Entscheidung über den Personalmehrbedarf getroffen werden.

 

Es soll zunächst nur ein Personalbedarf von 2,0 Vollzeitstellen befristet für drei Jahre eingeworben werden. Eine Evaluation soll rechtzeitig vor Ablauf der Befristung stattfinden, um beispielsweise die Entwicklungen im Bereich iKfz (Online-Zulassungen) und die Wirksamkeit von Prozessoptimierungen zu berücksichtigen.

 

Mehrere Maßnahmen aus der Organisationsuntersuchung sind bereits im Vorwege umgesetzt worden bzw. stehen unmittelbar vor der Umsetzung. So werden die Öffnungszeiten in Rendsburg und Eckernförde ab dem 01.03.2021 dienstags und donnerstags bis 19:00 Uhr und damit insgesamt auf 30,75 Stunden in der Woche ausgedehnt, was einen Gewinn in Sachen Kundenfreundlichkeit darstellt.

 

Für den Fahrzeughandel, Fuhrparks und Zulassungsdienste wird weiterhin montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 07:45 die Möglichkeit zur Abgabe bzw. Abholung ihrer Vorgänge bestehen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und wird gut angenommen. Diese Zeiten sind in den oben genannten 30,75 Stunden noch nicht enthalten.

 

Auch die Online-Terminvergabe wird bei den Kundinnen und Kunden weit überwiegend positiv aufgenommen. Hier wird durch die Einführung eines neuen Systems an einer für die Kunden einfacheren und übersichtlicheren Buchungsmöglichkeit gearbeitet.

 

Fahrerlaubnisbehörde:

Die Untersuchung der Fahrerlaubnisbehörde steht kurz vor dem Abschluss. Allerdings sind hier noch nicht alle Soll-Prozesse erarbeitet, so dass ein finaler Personalbedarf noch nicht mitgeteilt werden kann.

 

Grundsätzlich wird ein Mehrbedarf durch den sogenannten Pflichtumtausch der Führerscheine gesehen. Zukünftig dürfen Führerscheine nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Besitzer von grauen, rosa oder anderen Führerscheindokumenten ohne Gültigkeitsdatum müssen nach und nach auf einen aktuellen Kartenführerschein wechseln.

 

Momentan lässt sich das diesbezügliche Antragsaufkommen noch im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten bewältigen. Aus diesem Grund wird die Abschlussdokumentation von Rödl und Partner abgewartet und eventuelle Personalmehrbedarfe für diesen Bereich erst für den Haushalt 2022 angemeldet.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss fasst einen Entschluss am Ende der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stellen in der Zulassungsbehörde sind nach EG 6 bewertet. Im Mittel liegt der Personalaufwand bei 57.400,- € pro Jahr, so dass für zwei Vollzeitstellen mit einem Aufwand von 114.800,- € pro Jahr zu kalkulieren ist.
 

 

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Anlagen

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