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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/578-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Sachverhalt ergibt sich aus der Anlage vom 27.01.2021, die Herr Dr. Grzywatz ergänzend seines Antrages vom 27.10.2020 hiermit nachreicht.

 

Verwaltungsseitig werden folgende Anmerkungen zu den Konkretisierungen mitgeteilt:

Eine Zuschussgewährung kann im Wege der Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden.

Gemäß Ziffer 7.2 der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Gewährung von Zuschüssen für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten kann der Zuschuss bei Anerkennung einer Förderwürdigkeit maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen. Dies wären somit maximal 15.945 Euro.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Zuschussgewährung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde auch nur erfolgen kann, wenn eine mindestens 15%ige Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers nachgewiesen wird. Eine höchstmögliche Beteiligung Dritter an der Finanzierung der Veranstaltung oder des Projektes ist anzustreben. Außer dem Kreis Rendsburg-Eckernförde sind keine weiteren Zuschussgeber ausgewiesen worden.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Entfällt

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja


 

 

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Anlagen

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