Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/673
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Zweiten Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 - Entwurf 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Volker Breuer
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Beratung
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10.02.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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15.02.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 09.12.2020 wurde zuletzt über den Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans berichtet.
Am 24.11.2020 hat die Landesregierung dem Zweiten Entwurf über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 zugestimmt. Vom 08.12.2020 bis einschließlich 22.02.2021 findet das Beteiligungsverfahren zu diesem Entwurf statt.
Das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 beschränkt sich auf die Änderungen gegenüber dem Ersten Entwurf über die Fortschreibung, den die Landesregierung im Dezember 2018 vorgelegt hatte. Der Beteiligungszeitraum ist gemäß § 9 Absatz 3 Raumordnungsgesetz kürzer als bei der vorherigen Beteiligung.
Die Amtliche Bekanntmachung zur Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens (Anlage) wurde am 30.11.2020 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht und enthält alle wichtigen Informationen zum Beteiligungsverfahren.
Die Landesplanungsbehörde hat außerdem festgelegt, dass beim zweiten Beteiligungsverfahren § 5a Landesplanungsgesetz zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass die Auslegung der Unterlagen bei den Kreisen und kreisfreien Städten entfällt und durch die Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite www.bolapla-sh.de/plan/lep-02 ersetzt wird. Als weitere Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen in Kiel im Ministerium zur Einsichtnahme nach vorheriger Anmeldung bereitgehalten.
Der Zweite Entwurf über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 umfasst folgende Planunterlagen:
- den Zweiten Entwurf (2020) der Landesverordnung (LEP-VO),
- den Zweiten Entwurf (2020) des Textes (Teile A und B),
- den Zweiten Entwurf (2020) der Hauptkarte (Teil C) und
- den Zweiten Entwurf (2020) des Umweltberichtes (Teil D).
Da nur zu den Änderungen gegenüber dem Ersten Entwurf Stellung genommen werden kann, sind diese in allen Texten im Änderungsmodus kenntlich gemacht. Darüber hinaus steht als erläuternde Unterlage eine Änderungsübersicht zur Verfügung, aus der alle Änderungen im Text (Teile A und B) und in der Hauptkarte (Teil C) zu entnehmen sind.
Alle Stellungnahmen, die im ersten Beteiligungsverfahren (Dezember 2018 bis Mai 2019) abgegeben worden sind, wurden von der Landesplanungsbehörde in eine Synopse übernommen. Dabei wurden die Stellungnahmen auf die verschiedenen Kapitel des Landesentwicklungsplans aufgeteilt. Anschließend wurden alle Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen. Die Synopse, die aus mehreren umfangreichen Tabellen besteht, ist ebenfalls in BOB-SH zu finden. Welche Anregungen zu Änderungen geführt haben, kann beispielsweise über die Suchfunktion und die Eingabe des Kreisnamens ermittelt werden.
Hinweise und Anregungen der Fachbehörden wurden in den anliegenden verwaltungsseitigen Entwurf einer Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde aufgenommen und eingearbeitet.
Weiteres Verfahren
Alle im zweiten Beteiligungsverfahren fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen, auch solche, die per E-Mail oder Post eingehen, werden von der Landesplanungsbehörde wieder in das Online-Beteiligungsportal BOB-SH übernommen. Danach werden die Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wird anschließend nochmals innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Nach Zustimmung des Landtags und nach Beteiligung des Landesplanungsrates kann sie von der Landesregierung endgültig beschlossen werden. Sie tritt in Kraft, wenn die Landesverordnung über die Fortschreibung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht worden ist. Dies wird nach Aussage des Ministeriums voraussichtlich im Herbst 2021 sein.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
1. Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die in der Vorlage beigefügte Stellungnahme zum Zweiten Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 – Entwurf 2020 – zu beschließen.
2. Der Kreistag beschließt die beigefügte Stellungnahme zum Zweiten Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 – Entwurf 2020.
Finanzielle Auswirkungen
Relevanz für den Klimaschutz:
Die Raumordnung kann zum Klimaschutz beitragen, indem sie an den räumlichen Voraussetzungen der Energienutzungskette von der Erzeugung über den Transport bis hin zum Endverbrauch ansetzt. Ein wesentlicher Ansatz zur Erreichung der Klimaschutzziele Schleswig-Holsteins ist eine langfristige Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger. Weitere Beiträge der Raumordnung zum Klimaschutz sind die konsequente planerische Unterstützung einer dem Leitbild der dezentralen Konzentration entsprechenden energiesparenden und verkehrsvermeidenden Siedlungsstruktur und -entwicklung.
[zitiert aus: Fortschreibung LEP, Entwurf 2020, Kapitel Klimaschutz und Klimaanpassung]
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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185,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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161,3 kB
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