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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/699

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

 

Mit dem VRK-Vertrag (Neufassung vom 03./13.02.2013, zuletzt geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.09./26.11.2018) und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit im ÖPNV (vom 12./29.12.2012, zuletzt geändert durch Änderungsvertrag vom 31.05./30.08.2018) besteht bereits seit vielen Jahren eine vertraglich verankerte Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den beiden Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde.

Diese Zusammenarbeit ist für die Landeshauptstadt Kiel, den Kreis Plön und den Kreis Rendsburg-Eckernförde weiterhin von herausragender Bedeutung. Jedoch sind die Rahmenbedingungen hierfür immer wieder Änderungen unterworfen, was auch in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Anpassungen der Inhalte dieser Vertragswerke führte. Solche Veränderungsprozesse sind auch für die jüngste Vergangenheit bis in die gegenwärtige Phase hinein insbesondere im Hinblick auf die Frage der organisatorischen Struktur und die Aufgabenwahrnehmung auf Aufgabenträgerseite zu beobachten, in deren Folge die Regelungen in den benannten Verträgen nicht mehr in jeder Beziehung den realen Verhältnissen entsprechen bzw. dies in naher Zukunft erwarten lassen. Nach gemeinsamer Analyse durch die drei betroffenen Aufgabenträger können hier insbesondere folgende Punkte genannt werden:

 

1. In den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde erfolgte im Laufe der letzten Jahre ein Auf-bzw. Ausbau von personellen Kapazitäten und fachlichen Kompetenzen im ÖPNV-Aufgabenträger-Bereich, so dass das diesbezügliche Aufgabenportfolio in weiten Teilen in Eigenleistung bearbeitet werden kann.

 

2.Ebenso hat die NAH.SH GmbH als landesweite Aufgabenträgerverbund-Organisation im Bereich des „übrigen ÖPNV“, d.h. im Bereich Bus, zusätzliche Kapazitäten geschaffen, die landesweit den Aufgabenträgern im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Unterstützung bieten und in dieser Weise zunehmend in Anspruch genommen werden; auch durch die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, ergänzend zu der vorstehend genannten Eigenleistung.

 

3.Verschiedene Anforderungen grundsätzlicher Natur, die mit der Änderung des rechtlichen Rahmens –insbesondere durch die Verordnung (EG) 1370/2007 und die Novellierung des PBefG –verbunden waren, wurden inzwischen in allen Gebietskörperschaften des VRK so weit umgesetzt, dass die entsprechenden Aufgabenstellungen nicht mehr in der ursprünglichen Form bzw. im ursprünglichen Umfang (Komplexität) vorhanden sind bzw. stehen diese Prozesse kurz vor dem Abschluss.

 

4.Ähnliches gilt für die Koordination und Abstimmung zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen; infolge des geltenden Rechtsrahmens hat sich der Schwerpunkt erheblich auf die Regelung diesbezüglicher Fragen unmittelbar zwischen dem bestellenden Aufgabenträger und dem entsprechenden Leistungsersteller –mit Rahmensetzung durch die Verkehrsverträge –verlagert; im Regionalverkehr des Kreises Rendsburg-Eckernförde erfolgt dies abschließend ab 01.01.2021.

 

Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Interesse der Vermeidung von Doppelstrukturen Verschiebungen im Aufgabenspektrum und -volumen, das dem im EBK verorteten „Regionalen Kompetenzzentrum ÖPNV“ zugeordnet und in den hier in Rede stehenden Verträgen (im Falle des VRK-Vertrages im Wesentlichen nur Anlage 8) niedergelegt ist, so dass dort eine dementsprechende Neujustierung erforderlich wird. Die Bedeutung von aufgabenträgerübergreifender Abstimmung, koordiniertem Handeln und gemeinsamem Auftreten nach Außen wird hierbei von allen Partnern weiterhin als bedeutsam anerkannt und verbleibt somit –mit weiterer Ausdifferenzierung –als wichtiger Bestandteil in diesem Aufgabenspektrum verankert. Andere Tätigkeiten, insbesondere aus den Bereichen der operativen Aufgabenträgerschaft sowie der strategischen Planung im direkten Auftrag der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, entfallen dagegen bzw. werden deutlich reduziert. Als unmittelbare Folge resultiert daraus ein verringertes anteiliges Stellenvolumen von bisher 75% auf zukünftig 25%. Der sich hieraus ergebende Spielraum bei der personellen Kapazität konnte insofern genutzt werden, als im Zuge einer erfolgten Stellenausschreibung im EBK eine entsprechende Umbesetzung dort vorgenommen werden konnte. Somit wird die Personalkapazität weiterhin optimal genutzt. Dementsprechend wird mit den Vertragsänderungen ein verändertes Aufteilungsverhältnis der Arbeitskapazität festgelegt und die Wahrnehmung gemeinsamer, übergreifender Aufgaben in Personalunion mit spezifisch der Landeshauptstadt Kiel zugeordneten Tätigkeiten explizit zugelassen. Die anteilige Mitfinanzierung durch die Kreise bleibt sichergestellt. Die Vertragspartner haben sich überdies auf eine Umbenennung in „Regionale Koordinierungsstelle ÖPNV“ verständigt, da diese sachgerechter erscheint.

 

Diese Vorlage wird zeitgleich in die Gremien der Landeshauptstadt Kiel sowie der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde gebracht. Die Änderungsverträge wurden im Auftrag der beteiligten Gebietskörperschaften durch den EBK erstellt und durch das Kieler Rechtsamt geprüft.


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1. Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, dem Hauptausschuss und dieser sodann im Nachgang dem Kreistag zu empfehlen, die Verwaltung mit dem Abschluss des Änderungsvertrages des VRK-Vertrags und des Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen  Vertrag zur  interkommunalen Zusammenarbeit  im ÖPNV zu beauftragen und das Personalbudget über die Veränderungsliste um 27.000 € aufzustocken.

 

2. Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses, dem Kreistag zu empfehlen, die Verwaltung mit dem Abschluss des Änderungsvertrages des VRK-Vertrags und des Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen  Vertrag zur  interkommunalen Zusammenarbeit  im ÖPNV zu beauftragen und das Personalbudget über die Veränderungsliste um 27.000 € aufzustocken.

 

3. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die Verwaltung mit dem Abschluss des Änderungsvertrages des VRK-Vertrags und des Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen  Vertrag zur  interkommunalen Zusammenarbeit  im ÖPNV zu beauftragen und das Personalbudget über die Veränderungsliste um 27.000 € aufzustocken.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Anteiligen Kosten für die Stelle betrugen für den Kreis 33.800 €, welche bisher als Sachaufwendungen veranschlagt waren. Durch die  Reduzierung  des  jeweils  hälftig  durch  die  Gebietskörperschaften  zu  finanzierenden Anteils   der   Personal-und   Sachkosten   von   75%   auf   zukünftig   25%   entsteht eine Entlastung im Teilplan 547101, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ in  Höhe  von  ca.  27.000  . Diese Mittel i.H.v. 27.000 € sollen stattdessen bei den Personalaufwendungen berücksichtigt werden.


 

 

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Anlagen

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